Verteidigung von Ümit Özdağ und richterlicher Beschluss bekannt geworden: Die Vorfälle in Kayseri
Die Aussage des Vorsitzenden der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, vor dem zuständigen Friedensrichter sowie der richterliche Beschluss, der im Rahmen der von der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Ermittlungen wegen des Vorwurfs der „Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit“ zu seiner Inhaftierung führte, liegen nun vor.
Özdağ erklärte in seiner Aussage vor dem zuständigen Friedensrichter, dass die Türkei weltweit das Land mit der höchsten Zahl an Migranten sei. Als Zafer-Partei vertrete man die Auffassung, dass diese Bevölkerungsgruppe die Entwicklung der Türkei hemme und das Land geopolitisch vor eine Bedrohung stelle.
Ümit Özdağ sagte: „Wir fordern, dass die nach 2011 entfernten Minen wieder verlegt werden und dass die Flüchtlinge im Einklang mit dem Gesetz durch das Anatolien-Projekt zurückgeführt werden. Wir hegen keinen Groll gegen Syrer. Möge Gott niemandem das Schicksal der Syrer auferlegen.“
Der Vorsitzende der Zafer-Partei, Ümit Özdağ, setzte seine Verteidigung wie folgt fort:
„Die Zafer-Partei hat keinerlei Verbindung zu den Vorfällen in Kayseri. Ich lege großen Wert darauf, dass die Einheit und Integrität der Türkei nicht gefährdet wird, und die Zafer-Partei hat niemals Handlungen vollzogen, die diese Einheit stören könnten. Der im Dossier genannte Twitter-Account gehört mir. Ich weise den gegen mich erhobenen Vorwurf zurück. Ich beantrage meine Freilassung.“
DER RICHTERLICHE BESCHLUSS
Im richterlichen Beschluss wurde dargelegt, dass angesichts der Art und Schwere des Vorwurfs der „öffentlichen Aufstachelung der Bevölkerung zu Hass und Feindseligkeit“, der aktuellen Beweislage und der Dokumente im Dossier konkrete Beweise vorlägen, die einen dringenden Tatverdacht gegen Özdağ begründeten.
Unter Berücksichtigung des im Gesetz festgelegten Strafrahmens für das betreffende Delikt, der Art und Weise der Begehung der Taten, der konkreten Anhaltspunkte für eine Fluchtgefahr, des Umstands, dass die Beweise noch nicht vollständig gesichert seien, und da keine Hindernisse für eine Inhaftierung des Beschuldigten vorlägen, wurde die Inhaftierung angeordnet, da richterliche Auflagen als unzureichend erachtet wurden, so der Beschluss.
Unterdessen wurde bekannt, dass der inhaftierte Özdağ in die geschlossene Justizvollzugsanstalt Marmara überführt wurde.
Nachrichtenquelle: AA
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