Vier Festnahmen im Ermittlungsverfahren zur Spielmanipulations-Verschwörung im Fußball! Darunter auch ehemalige TFF-Funktionäre...
Im Ermittlungsverfahren zur sogenannten „Spielmanipulations-Verschwörung“ im Fußball wurden vier Haftbefehle erlassen. Die Verdächtigen wurden im Rahmen des Verfahrens, in dem ihnen Unterstützung der FETÖ/PDY sowie die Verletzung der Vertraulichkeit von Ermittlungen vorgeworfen wird, dem Justizgebäude überstellt.
Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zur sogenannten „Spielmanipulations-Verschwörung“ im Fußball wurden Lütfi Arıboğan, Ahmet Gülüm, İlhan Helvacı und Ebru Köksal festgenommen. In dem von der Terrorermittlungsabteilung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft geführten Verfahren wird gegen die genannten Personen wegen „Unterstützung der bewaffneten Terrororganisation FETÖ/PDY“ sowie „Verletzung der Vertraulichkeit von Ermittlungen“ ermittelt.
Die vier festgenommenen Verdächtigen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zum Istanbuler Justizpalast in Çağlayan gebracht. Es wurde mitgeteilt, dass die Befragung durch die Staatsanwaltschaft begonnen hat.
Wie bekannt wurde, tritt der Präsident von Fenerbahçe, Ali Koç, in der Ermittlungsakte als Beschwerdeführer auf.
Die Erklärung der Istanbuler Generalstaatsanwaltschaft lautet wie folgt:
„Im Rahmen der Ermittlungen zu den Verfahren, die in der Öffentlichkeit als ‚Spielmanipulations-Ermittlung im Fußball 2011‘ bekannt sind, die auf zahlreiche Personen aus der Sportwelt, darunter den ehemaligen Präsidenten des Fenerbahçe Sportklubs Aziz Yıldırım, abzielten und von einigen ehemaligen, der Terrororganisation FETÖ/PDY angehörenden Amtsträgern unrechtmäßig geführt wurden, wurde die Istanbuler Sicherheitsdirektion angewiesen, Lütfi ARIBOĞAN, Ahmet GÜLÜM, İlhan Helvacı und Ebru KÖKSAL, bei denen der Verdacht besteht, in Verbindung mit dem Terrororganisationsmitglied Mehmet Baransu an unrechtmäßigen Handlungen beteiligt gewesen zu sein, zur Einvernahme wegen des Vorwurfs der Unterstützung der bewaffneten Terrororganisation FETÖ/PDY sowie der Verletzung der Vertraulichkeit von Ermittlungen bei unserer Generalstaatsanwaltschaft vorzuführen.“
Nachrichtenquelle: 12punto
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