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Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in einer Behinderteneinrichtung in Istanbul: 'Falsche Informationen gegeben'

Ein Skandal um sexuellen Missbrauch in einer Behinderteneinrichtung in Istanbul hat für großes Aufsehen gesorgt. Es wird behauptet, dass die Patientin K.A., die wegen einer bipolaren Störung behandelt wurde, von dem Krankenpfleger Ş.D. sexuell missbraucht wurde; Sicherheitskameras deckten den Vorfall auf. Der Prozess rückte jedoch auch durch weitere Skandale in den Fokus, darunter Vorwürfe über Scheinanstellungen und Unregelmäßigkeiten bei der Gehaltszahlung.

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Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in einer Behinderteneinrichtung in Istanbul: 'Falsche Informationen gegeben'

Der Vorfall ereignete sich im November 2022. Den Anschuldigungen zufolge missbrauchte der Krankenpfleger Ş.D. die Patientin K.A., die in einer Behinderteneinrichtung in Istanbul wegen einer bipolaren Störung behandelt wurde, während sie nachts allein waren.

 

DER LEITER SAH ES MIT EIGENEN AUGEN, GAB ABER KEINE KORREKTEN INFORMATIONEN WEITER

Der Leiter der Einrichtung, der die Sicherheitsaufnahmen sichtete, bemerkte den Vorfall und sagte gegen Ş.D. aus. Es wurde jedoch festgestellt, dass der Leiter in seiner Aussage keine korrekten Informationen über das Gutachten von K.A. gab.

VORWURF DES 'MOBBINGS' DURCH DEN MISSBRAUCHER-PFLEGER

Ş.D., der vor Gericht behauptete, er sei gemobbt worden und arbeite seit 6 Monaten in der Nachtschicht, sagte aus, dass der Leiter absichtlich eine falsche Aussage gemacht habe. Damit sollte verhindert werden, dass Ş.D. eine höhere Strafe erhält.

Das Gericht bestellte einen Sachverständigen, um die Details des Vorfalls zu untersuchen und die Aufnahmen der Sicherheitskameras auszuwerten. Zudem wurde ein rechtsmedizinisches Gutachten zum Gesundheitszustand von K.A. angefordert.

KAM MIT DER MINDESTSTRAFE DAVON

Wie Mynet berichtet, bestätigte das rechtsmedizinische Gutachten die Behauptungen von Ş.D., woraufhin der Fall vom Schwurgericht an ein Amtsgericht verwiesen wurde.

Der Staatsanwalt legte Berufung gegen die Entscheidung ein und brachte den Fall erneut vor das Schwurgericht, doch aufgrund des Sachverständigengutachtens, des rechtsmedizinischen Berichts und der Aussage des Leiters konnte Ş.D. durch die Beauftragung von zwei Anwälten mit der geringstmöglichen Strafe davonkommen.

Nach dem Vorfall beantragte der Einrichtungsleiter die Verlegung von K.A. in eine andere Einrichtung, um sich nicht weiter mit der Angelegenheit befassen zu müssen. Es wurde mitgeteilt, dass K.A. sich derzeit in einer anderen Einrichtung befindet.

VORWURF DER SCHEINEINSTELLUNGEN GEGEN DIE EINRICHTUNG

Andererseits kamen weitere Vorwürfe gegen die Einrichtung ans Licht. Es wurde behauptet, dass die Einrichtung staatliche Förderungen erhielt, indem sie Scheinarbeitskräfte angab, um die erforderliche Anzahl an Personal pro Patient zu erfüllen, weshalb die Krankenpfleger in der Nachtschicht in die Teepause geschickt wurden.

Zudem wurde behauptet, dass die Einrichtung Gehälter bar auszahlte, wobei den Krankenpflegern nur der Mindestlohn offiziell bescheinigt und der Rest bar ausgezahlt wurde. Es wurde angegeben, dass trotz mehrfacher Beschwerden über diese Situation keine Ergebnisse erzielt werden konnten.

 


Nachrichtenquelle: 12punto

Sexueller Missbrauch