Forensisches Dilemma im Fall des Neugeborenen-Skandals
Die Krankenschwester Arzu Başaran Başkıran verlor 2016 ihr Baby infolge von Versäumnissen im Privatkrankenhaus Özel Esencan, das Fehmi Alperen gehört, einem Mitglied der sogenannten „Neugeborenen-Bande“. In allen fünf Ermittlungsverfahren, die aufgrund der Beschwerden der Familie eingeleitet wurden, wurde die pensionierte Generaldirektorin Elif Şahin als Sachverständige bestellt. Es wurde bekannt, dass die Familie aufgrund eines widersprüchlichen und unvollständigen Berichts der 1. Spezialisierten Abteilung der Rechtsmedizin auch gegen diese Behörde Klage eingereicht hatte, jedoch trotz der Widersprüche im Bericht die Entscheidung getroffen wurde, von einer Strafverfolgung abzusehen.
Utku Beycan - Journalist
Die Krankenschwester Arzu Başaran Başkıran verlor 2016 ihr Baby infolge von Versäumnissen im Privatkrankenhaus Özel Esencan, das Fehmi Alperen gehört, einem Mitglied der sogenannten „Neugeborenen-Bande“. In allen fünf Ermittlungsverfahren, die aufgrund der Beschwerden der Familie eingeleitet wurden, wurde die pensionierte Generaldirektorin Elif Şahin als Sachverständige bestellt. Es wurde bekannt, dass die Familie aufgrund eines widersprüchlichen und unvollständigen Berichts der 1. Spezialisierten Abteilung der Rechtsmedizin auch gegen diese Behörde Klage eingereicht hatte, jedoch trotz der Widersprüche im Bericht die Entscheidung getroffen wurde, von einer Strafverfolgung abzusehen.
Die Krankenschwester Arzu Başkıran hatte 2016 im Esencan-Krankenhaus entbunden, das sich im Besitz von Fehmi Alperen, einem Mitglied der Neugeborenen-Bande, befand. Das Baby wurde erst sechs Stunden später als erforderlich intubiert, dann von der lebenserhaltenden Einheit getrennt, woraufhin es zu einem Multiorganversagen kam.
16 Tage nach der Geburt wurde das Baby in einem Krankenwagen ohne fachkundiges Personal in ein anderes Krankenhaus verlegt, wo sich herausstellte, dass das Kind im Esencan-Krankenhaus nicht ausreichend ernährt worden war.
DERSELBE SACHVERSTÄNDIGE IN 5 VERFAHREN
Wie der Journalist Utku Beycan auf 12punto berichtete, hatte die Familie Beschwerde gegen den Arzt, der in der Nacht der Geburt anwesend war, aber nicht identifiziert werden konnte, gegen das 112-Kommando- und Kontrollzentrum, die Chefarztstelle der 112-Notfalldienste, die bei der Verlegung beteiligte Person M.S., das Personal der gynäkologischen Abteilung des Esencan-Krankenhauses, das Personal der Radiologie sowie die Ärzte der Neugeborenen-Intensivstation eingereicht. In allen fünf Ermittlungsverfahren wurde die ehemalige Generaldirektorin Elif Şahin als Sachverständige bestellt. In allen fünf Fällen wurde die Entscheidung getroffen, von einer Strafverfolgung abzusehen; nach eingelegten Rechtsmitteln wurde diese Entscheidung jedoch für das 112-Kommando- und Kontrollzentrum, die Chefarztstelle der 112-Notfalldienste und die Person M.S. aufgehoben.
BERICHTSDILEMMA IN DER RECHTSMEDIZIN
Es wurde festgestellt, dass die Familie aufgrund der Widersprüche im Bericht der 1. Spezialisierten Abteilung der Rechtsmedizin auch gegen diese Behörde Klage eingereicht hatte, jedoch die Entscheidung getroffen wurde, von einer Strafverfolgung abzusehen. In der Beschwerdeschrift wurde darauf hingewiesen, dass die Angaben zur Behandlung mit frisch gefrorenem Plasma in drei verschiedenen Epikrisenberichten und in der Untersuchung der Gesundheitsdirektion voneinander abwichen, die Kommission die Behandlungen jedoch dennoch als vollständig akzeptierte. Im Bericht der Spezialisierten Abteilung wurde zudem kritisiert, dass das Fehlen eines Neugeborenen-Spezialisten und die Tatsache, dass der Stempel des Arztes Y. D. K. während dessen Abwesenheit im Krankenhaus verwendet wurde, von der Kommission ignoriert wurden.
In der Beschwerdeschrift wurde zudem behauptet, dass die Zusammenhänge zwischen den Herzbefunden und den aufgetretenen Organdeformationen sowie die Tatsache, dass das Baby im Esencan-Krankenhaus 16 Tage lang nicht ausreichend ernährt wurde, bewusst vertuscht worden seien.
HIRNBLUTUNG AUS AUTOPSIEBERICHT FEHLT IM GUTACHTEN DER SPEZIALISIERTEN ABTEILUNG
In der Beschwerdeschrift wurde ferner betont, dass die im Autopsiebericht der Rechtsmedizin erwähnte Hirnblutung im Bericht der Spezialisierten Abteilung nicht aufgeführt wurde. Obwohl die Information aus dem Autopsiebericht, dass eine Hirnblutung vorlag und das Gehirn eine geleeartige Konsistenz aufwies, wörtlich kopiert wurde, wurde im Bericht der Spezialisierten Abteilung weder eine intrazerebrale Blutung noch eine Hirnblutung oder ein Gewebeschaden definiert; zudem wurde festgehalten, dass keine medizinischen Beweise für einen traumatischen Tod des Babys vorlägen.
DER GEHEIMNISVOLLE AUTOPSIEBERICHT
Ein weiterer Punkt, auf den in der Beschwerdeschrift aufmerksam gemacht wurde, ist der „geheimnisvolle Autopsiebericht“. In der Schrift heißt es, dass im Autopsiebericht keinerlei Informationen über den Herzmuskel enthalten seien, während im Gutachten der Spezialisierten Abteilung die Formulierung „zusätzlich zu den in der Autopsie beschriebenen Befunden sind in den Myokardschnitten keine Besonderheiten verzeichnet“ auftauche. Dies deute darauf hin, dass ein zweiter Autopsiebericht existiere.
Trotz der Widersprüche in den Berichten wurde im Januar 2018 durch die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy die Entscheidung getroffen, von einer Strafverfolgung abzusehen. Im Februar 2018 legte die Familie gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.
Die Beschwerde wurde vom 1. Friedensgericht Bakırköy zurückgewiesen. Die Generalstaatsanwaltschaft Bakırköy bestätigte im September 2018 die Entscheidung, von einer Strafverfolgung abzusehen.
Nachrichtenquelle: 12punto
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