Zwei Jahre in Folge unbewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen werden verpachtet
Landwirtschaftliche Flächen, die sich im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen befinden und zwei Jahre in Folge nicht bewirtschaftet wurden, werden vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft saisonal für landwirtschaftliche Zwecke verpachtet.
Die vom Ministerium erstellte Verordnung über die Verpachtung von unbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen zu landwirtschaftlichen Zwecken wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist in Kraft getreten.
Die Verordnung umfasst die Verfahren und Transaktionen bezüglich der saisonalen Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen, die sich im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen befinden und zwei Jahre in Folge nicht bewirtschaftet wurden, durch das Ministerium zu landwirtschaftlichen Zwecken.
Landwirtschaftliche Flächen, die zwei Jahre in Folge nicht bewirtschaftet wurden, werden vom Ministerium saisonal verpachtet, unter der Bedingung, dass die Beschaffenheit der Fläche nicht verändert wird und sie vom Pächter für die landwirtschaftliche Produktion genutzt wird.
Zur Ermittlung der zu verpachtenden Flächen wird innerhalb der Provinz- oder Bezirksdirektionen eine Flächenermittlungskommission gebildet. Die Flächenermittlungskommission tritt unter dem Vorsitz des stellvertretenden Provinzdirektors oder Abteilungsleiters in der Provinzdirektion bzw. des Bezirksdirektors in der Bezirksdirektion zusammen. Die Kommission besteht aus insgesamt fünf ordentlichen und zwei stellvertretenden Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden.
ERMITTLUNG DER ZU VERPACHTENDEN LANDWIRTSCHAFTLICHEN FLÄCHEN
Die Flächenermittlungskommission wird die unbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen anhand von Katasterparzellendaten, Satellitenbildern, geografischen Informationssystemen, Daten, die von anderen öffentlichen Institutionen bezogen werden, sowie durch Vor-Ort-Kontrollen ermitteln. Die Daten, die als Grundlage für die Ermittlungsarbeiten dienen können, werden vom Ministerium bereitgestellt.
Bei der Ermittlung der unbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen wird der Zeitraum vom 1. September des laufenden Jahres bis spätestens zum 31. August des Folgejahres berücksichtigt, wobei die je nach Region unterschiedlichen Erntezeiten beachtet werden.
Nach Abschluss des Kontrollprozesses durch die Flächenermittlungskommission werden Parzellen, die eine wirtschaftliche Einheit bilden, sowie Parzellen, die außerhalb einer wirtschaftlichen Einheit liegen, aber von der Flächenermittlungskommission als für eine wirtschaftliche landwirtschaftliche Produktion geeignet bewertet werden, identifiziert.
Dauerkulturen und Flächen unter Gewächshäusern werden nicht in den Pachtprozess einbezogen. Flächen, deren Bodenklasse, Parzellengröße und Produktivitätsstatus für eine landwirtschaftliche Produktion nicht wirtschaftlich sind, können unter Protokollierung dieses Zustands von den Pachtverfahren des jeweiligen Jahres ausgeschlossen werden.
Falls auf einem Teil einer Parzelle unbewirtschaftete Flächen festgestellt werden, können diese Teile im Rahmen der unbewirtschafteten landwirtschaftlichen Flächen bewertet werden.
Der Pachtpreis darf nicht niedriger sein als der von der Kommission geschätzte marktübliche Pachtpreis. Die Kommission wird die endgültige Liste der zu verpachtenden landwirtschaftlichen Flächen sieben Tage lang elektronisch und auf der Website der Provinzdirektion veröffentlichen.
Wer die ausgeschriebenen landwirtschaftlichen Flächen pachten möchte, muss das Antragsformular für die Pacht landwirtschaftlicher Flächen vollständig ausfüllen und innerhalb der Veröffentlichungsfrist bei der Provinzdirektion einreichen. Pachtanträge können auch über das Informationssystem zur Bewertung und zum Erwerb landwirtschaftlicher Flächen (Tarım Arazileri Değerleme ve Edindirme Bilgi Sistemi) gestellt werden.
DIE VERPACHTUNG ERFOLGT VORRANGIG AN PERSONEN, DIE AM STANDORT DER FLÄCHE WOHNHAFT SIND
Die Verpachtung erfolgt vorrangig an Personen, die an dem Ort wohnhaft sind, an dem sich die zu verpachtende landwirtschaftliche Fläche befindet, sowie an Nichtregierungsorganisationen und Berufsverbände. Sollten sich aus den vorrangigen Gruppen mehrere Interessenten melden, erhält derjenige mit dem höchsten Gebot den Zuschlag; sollten sich keine Interessenten aus den vorrangigen Gruppen melden, erhält derjenige der anderen Interessenten mit dem höchsten Gebot den Zuschlag.
Die zu verpachtende landwirtschaftliche Fläche wird dem Pächter innerhalb von fünfzehn Tagen ab Vertragsdatum mit einem Übergabeprotokoll übergeben.
Die gepachteten landwirtschaftlichen Flächen werden in den vom Ministerium festgelegten Registrierungssystemen erfasst, und die Pächter erhalten Zugang zu den landwirtschaftlichen Förderungen für diese Flächen.
Der Pachtpreis wird an den Eigentümer der Fläche gezahlt. Sollten die Eigentümer oder Anspruchsberechtigten der Fläche nicht erreichbar sein, werden die Pachtzahlungen bei einer vom Ministerium bestimmten öffentlichen Bank auf einem für die Fläche zweckgebundenen dreimonatigen Terminkonto verzinst. Bei landwirtschaftlichen Flächen mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen wird der angesammelte Pachtertrag samt Zinsen nach Beilegung des Rechtsstreits anteilig an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt.
Sollte der Pächter die gepachtete landwirtschaftliche Fläche entgegen der Verordnung und dem Pachtvertrag nutzen, kann er – unbeschadet der Rechte der Eigentümer – im Folgejahr keine Angebote für Pachtverträge im Rahmen dieser Verordnung abgeben.
ERMITTLUNG DES MARKTÜBLICHEN PACHTPREISES FÜR LANDWIRTSCHAFTLICHE FLÄCHEN
Zur Ermittlung des marktüblichen Pachtpreises für landwirtschaftliche Flächen werden als Vergleichswerte mindestens drei bereits verpachtete landwirtschaftliche Flächen mit ähnlichen Eigenschaften am selben Standort herangezogen.
Bei der Bestimmung der als Vergleichswert dienenden landwirtschaftlichen Flächen wird darauf geachtet, ob Pachtpreise mit besonderen Zwecken, wie etwa Pachtverträge zwischen Verwandten oder Anteilseignern sowie Pachtverträge aus sozialen Gründen, die Marktbedingungen repräsentieren können.
Nachrichtenquelle: AA
Meistgelesen
Huthis greifen saudischen Tanker an
4 Drohnen in der Nähe des US-Generalkonsulats in Erbil abgeschossen
Das Schreiben nimmt kein Ende: Noch eine FETÖ-Erinnerung
Berühmter Regisseur Ezel Akay und sein Bruder festgenommen
Der Geist, der an der Leggings hängen blieb...
Operation 'Papier mit Zauber und Flüchen': Hodscha, meine Frau hat die Scheidung eingereicht
Er nannte die Kommunen, die zur 'Neuen Partei' wechseln werden, und ein Detail zu Istanbul erregte Aufmerksamkeit
Abgeordneter, dem ein Wechsel zur AKP nachgesagt wird, beginnt Überzeugungstour
Kritische Unterscheidung bei der Behauptung zum auswärtigen Essen
CHP reagiert mit Massen-SMS auf Özels neue Parteientscheidung