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Zwei Wahlen auf einmal am Kassationshof: Erdoğan wird den Generalstaatsanwalt wählen

Am Kassationshof wird morgen gewählt, um den neuen Präsidenten und den neuen Generalstaatsanwalt beim Kassationshof zu bestimmen. Einer der fünf Kandidaten, die von der Großen Generalversammlung des Kassationshofs bestimmt werden, wird vom AKP-Vorsitzenden und Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan zum Generalstaatsanwalt beim Kassationshof ernannt.

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Zwei Wahlen auf einmal am Kassationshof: Erdoğan wird den Generalstaatsanwalt wählen

Am Kassationshof wird am Montag, dem 13. Mai, gewählt, um den neuen Präsidenten und den neuen Generalstaatsanwalt beim Kassationshof zu bestimmen.

Da die vierjährige Amtszeit des Präsidenten des Kassationshofs, Mehmet Akarca, abgelaufen ist, führt die Große Generalversammlung des Kassationshofs seit dem 25. März Präsidentschaftswahlen durch.

Bei den Wahlen zur Bestimmung des neuen Präsidenten, der vier Jahre im Amt sein wird, traten der Präsident des Kassationshofs Akarca, der Präsident der 3. Zivilkammer Ömer Kerkez und der Präsident der 3. Strafkammer Muhsin Şentürk an. Bisher konnte keiner der Kandidaten bei den Wahlen die absolute Mehrheit erreichen.

MUHSİN ŞENTÜRK ZIEHT KANDIDATUR ZURÜCK

Unterdessen beginnt am Montag, dem 13. Mai, auch der Wahlprozess für das Amt des Generalstaatsanwalts beim Kassationshof, da die Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers Bekir Şahin im nächsten Monat endet.

Muhsin Şentürk, der für das Amt des Präsidenten des Kassationshofs kandidierte, gab bekannt, dass er seine Kandidatur für den ersten Vorsitz zurückzieht. In einer Nachricht an die Mitglieder erklärte Şentürk: „Um die Blockade im Prozess zu überwinden und das institutionelle Ansehen unseres Kassationshofs zu wahren, ziehe ich meine Kandidatur für den ersten Vorsitz zurück“, und kündigte seine Kandidatur für das Amt des Generalstaatsanwalts beim Kassationshof an.

ERDOĞAN WIRD DEN GENERALSTAATSANWALT WÄHLEN

Der Generalstaatsanwalt beim Kassationshof wird vom Präsidenten aus den Kandidaten gewählt, die die Große Generalversammlung des Kassationshofs aus ihrer Mitte bestimmt.

Die fünf Mitglieder, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten, gelten als nominiert. Sollte die Anzahl der Personen, die im ersten Wahlgang Stimmen erhalten haben, weniger als fünf betragen, werden die fehlenden Kandidaten durch weitere Wahlgänge am selben Tag ergänzt.

Die Namen der so ermittelten fünf Kandidaten werden dem Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in einer geordneten Liste vorgelegt. Erdoğan wird innerhalb von 15 Tagen einen der Kandidaten zum Generalstaatsanwalt beim Kassationshof wählen.

Der Präsident kann einen der fünf vorgeschlagenen Kandidaten zum Generalstaatsanwalt beim Kassationshof wählen, ohne dabei auf die Reihenfolge oder die erhaltene Stimmenanzahl achten zu müssen.

Der neu gewählte Generalstaatsanwalt wird, sofern er nicht aufgrund der Altersgrenze in den Ruhestand tritt, vier Jahre lang im Amt bleiben.


Nachrichtenquelle: AA

Kassationsgerichtshof Präsidentschaft des Kassationshofs Recep Tayyip Erdoğan