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Beschluss zur Gehaltserhöhung für Honorarlehrkräfte in Kraft getreten: Wie hoch ist das neue Honorar für Zusatzunterricht?

Die Vergütung für Zusatzunterricht von Honorarlehrkräften und Ausbildern, die an Bildungseinrichtungen des Ministeriums für Nationale Bildung (MEB) tätig sind, wurde um 25 Prozent erhöht.

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Beschluss zur Gehaltserhöhung für Honorarlehrkräfte in Kraft getreten: Wie hoch ist das neue Honorar für Zusatzunterricht?

Die Vergütung für den Zusatzunterricht von Honorarlehrkräften wurde um 25 Prozent angehoben.

Der Präsidialbeschluss zur „Änderung des Beschlusses über die Unterrichts- und Zusatzunterrichtsstunden der Führungskräfte und Lehrkräfte des Ministeriums für Nationale Bildung“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Demnach wurde mit der Neuregelung eine Erhöhung der Vergütung für Zusatzunterricht um 25 Prozent für Honorarlehrkräfte und Ausbilder beschlossen, die an Bildungseinrichtungen des MEB auf Basis von Zusatzunterrichtsvergütungen tätig sind.

NEUES HONORAR FÜR ZUSATZUNTERRICHT BETRÄGT 76,25 TL

Mit der 25-prozentigen Erhöhung stieg das Honorar für den Zusatzunterricht von Honorarlehrkräften von 61 TL auf 76,25 TL.

Darüber hinaus wurde das Honorar für Zusatzunterricht, das Führungskräften und Lehrkräften gewährt wird, die vorübergehend bei der Generaldirektion für Innovation und Bildungstechnologien sowie der Generaldirektion für Informationstechnologien des Ministeriums tätig sind, um 9 Stunden pro Woche erhöht.


Nachrichtenquelle: AA

MEB Ministerium für Nationale Bildung Lehrer Honorarlehrkraft