Beschwerden häufen sich, Bildungsministerium greift durch: Disziplinarmaßnahmen gegen Influencer-Lehrkräfte geplant
Das Ministerium für Nationale Bildung hat nach zahlreichen Beschwerden bei CİMER und MEBİM beschlossen, die Konten von Lehrkräften und Schulleitern mit hoher Reichweite in den sozialen Medien zu überprüfen. Bei den in allen 81 Provinzen durchgeführten Kontrollen können bei Verstößen gegen die Vorschriften Disziplinarmaßnahmen verhängt werden.
Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) hat beschlossen, ein umfassendes Prüfverfahren für Lehrkräfte und Führungskräfte einzuleiten, die in den sozialen Medien ein großes Publikum erreichen. Im Einklang mit dieser Entscheidung werden die digitalen Aktivitäten von Pädagogen, die als Influencer gelten, landesweit in der Türkei kontrolliert.
BESCHWERDEN LÖSTEN PRÜFUNG AUS
Dieser Schritt des Ministeriums erfolgte nach einer Vielzahl von Eingaben beim Kommunikationszentrum des Präsidialamtes (CİMER) und dem Kommunikationszentrum des Bildungsministeriums (MEBİM). Aufgrund der eingegangenen Beschwerden wurde beschlossen, das Thema detailliert zu untersuchen.
NAMENSVERZEICHNISSE AUS DEN PROVINZEN ANGEFORDERT
In diesem Rahmen hat das MEB die Bildungsdirektionen aller 81 Provinzen aufgefordert, Listen von Lehrkräften und Schulleitern mit einer hohen Anzahl an Followern in den sozialen Medien zu erstellen.
BEITRÄGE UNTER DER LUPE
Die Social-Media-Konten der auf den Listen aufgeführten Personen werden einer Prüfung unterzogen. Dabei wird bewertet, ob die Beiträge den geltenden Vorschriften entsprechen.
Wie aus einem Bericht von NTV hervorgeht, werden gegen Lehrkräfte und Führungskräfte, bei denen im Zuge der Untersuchungen Verstöße gegen die einschlägigen Vorschriften festgestellt werden, Disziplinarverfahren eingeleitet.
ELTERLICHE ZUSTIMMUNG FÜR SCHÜLERAUFNAHMEN ERFORDERLICH
Gemäß dem Lehrerberufsgesetz dürfen Lehrkräfte und Führungskräfte Ton- oder Bildaufnahmen von Schülern nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Erziehungsberechtigten teilen. Beiträge, die gegen diese Regel verstoßen, werden als disziplinarisch relevant eingestuft.
STRAFE WIRD IN DER PERSONALAKTE VERMERKT
Lehrkräften, die Beiträge veröffentlichen, die gegen die Vorschriften verstoßen, droht ein „Verweis“. Diese Strafe bleibt für einen Zeitraum von 5 Jahren in der Personalakte der Lehrkraft vermerkt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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