Neue Ära an Gymnasien: Im Amtsblatt veröffentlicht
Die Änderungen an der Verordnung über weiterführende Bildungseinrichtungen des Ministeriums für Nationale Bildung wurden im Amtsblatt veröffentlicht. Die neuen Regelungen umfassen Fortbildungen für Lehrkräfte und Führungskräfte, Bedingungen für das Sitzenbleiben aufgrund von Fehlzeiten, Schülertransfers, Diplomverfahren sowie Anerkennungsprozesse für ausländische Schüler.
Das Ministerium für Nationale Bildung (MEB) hat Änderungen an der Verordnung über weiterführende Bildungseinrichtungen vorgenommen. Mit den im Amtsblatt veröffentlichten Regelungen wurden Fortbildungen für Lehrkräfte und Führungskräfte verpflichtend eingeführt, während Schülern, die aufgrund von Fehlzeiten das Klassenziel nicht erreicht haben, unter der Bedingung eines betrieblichen Ausbildungsvertrags das Recht auf Fortsetzung der Ausbildung eingeräumt wurde. Zudem wird bei Verlust eines Diploms anstelle einer Neuausstellung eine Bescheinigung über den Bildungsstatus ausgestellt.
Mit der neuen Verordnung müssen Lehrkräfte und Führungskräfte, die an Schulen tätig sind, die Schüler aufgrund zentraler Prüfungsergebnisse aufnehmen, die vom Ministerium festgelegten Schulungen an der Akademie für Nationale Bildung absolvieren. Zur Auswahl, Überwachung und Bewertung dieser Schulen werden Kommissionen auf Provinz- und Ministeriumsebene gebildet. Dadurch sollen Ernennungen nach transparenteren und objektiveren Kriterien erfolgen.
BEI VERLUST DES DIPLOMS KEINE NEUAUSSTELLUNG
Eine weitere wichtige Änderung in der Verordnung betrifft den Verlust von Diplomen. Künftig wird bei einer Unbrauchbarkeit oder dem Verlust des Diploms kein neues Diplom mehr ausgestellt; stattdessen wird eine Bescheinigung über den Bildungsstatus vergeben.
RECHT AUF AUSBILDUNG FÜR SCHÜLER MIT FEHLZEITEN DURCH BETRIEBSVERTRAG
Für Schüler, die aufgrund von Fehlzeiten das Klassenziel nicht erreicht haben, wurde ebenfalls eine neue Regelung eingeführt. Schüler, die noch einen Anspruch auf Ausbildung haben, können ihre Schullaufbahn fortsetzen, sofern sie einen Vertrag mit einem Betrieb unterzeichnen. Dieser Schritt zielt darauf ab, die berufliche Bildung zu fördern.
Auch bei den Anerkennungsverfahren für ausländische Schüler wurden Änderungen vorgenommen. Demnach erhalten Schüler, die sich bis Ende Oktober einschreiben, das Recht, ein Diplom zu erwerben.
ATTESTPFLICHT FÜR SPORTUNTERRICHT
Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht an den Aktivitäten des Sportunterrichts teilnehmen können, wurde eine Attestpflicht eingeführt.
In der Verordnung wurde zudem festgelegt, dass Fremdsprachenlehrkräfte durch die Generaldirektion für Lehrerbildung und -entwicklung fortgebildet werden.
Es wurde beschlossen, notwendige Maßnahmen zum Schutz der Schüler vor jeglichem negativen Verhalten im schulischen Umfeld zu ergreifen, eine engere Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen und die Nachprüfungen in den Fächern Türkische Sprache und Literatur sowie Fremdsprachen in zwei Phasen – schriftlich und praktisch – durchzuführen.
Die Bestimmungen der Verordnung werden vom Minister für Nationale Bildung ausgeführt.
Nachrichtenquelle: 12punto
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