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Vorschlag für neue Regelung gegen Preiserhöhungen an Privatschulen

Die Bürgerbeauftragten-Institution (Kamu Denetçiliği Kurumu) hat dem Bildungsministerium empfohlen, die Erhöhungen der Gebühren für Bildung und Zusatzleistungen an Privatschulen unter Kontrolle zu bringen.

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Vorschlag für neue Regelung gegen Preiserhöhungen an Privatschulen

Während die Gebühr für die Erneuerung der Einschreibung an einer Privatschule im Jahr 2023 bei 169 Tausend Lira lag, löste der Anstieg dieser Gebühr auf 350 Tausend Lira für das Schuljahr 2024-2025 den Unmut der Eltern aus. Die Eltern wandten sich an die Bürgerbeauftragten-Institution (KDK) mit der Begründung, dass diese Erhöhungen die vom Bildungsministerium (MEB) festgelegten Obergrenzen überschritten hätten.

Die KDK stellte bei ihrer Untersuchung fest, dass die Schule die Gebühr für Bildungsdienstleistungen zwar innerhalb der vom Ministerium festgelegten Grenzen erhöht hatte, jedoch bei Zusatzleistungen wie Verpflegung, Transport und Förderkursen einen Anstieg von 236 Prozent anwandte. Daraufhin erklärte die KDK, dass Preissteigerungen bei außerschulischen Dienstleistungen, die von privaten Bildungseinrichtungen angeboten werden, sowie die Anfangsgebühren für die jeweiligen Bildungsstufen reguliert werden müssen.

Die KDK empfahl dem Bildungsministerium, die von Privatschulen festgelegten Gebührenerhöhungen im Rahmen von Aufsicht und Beschränkungen durch Verordnungen zu regeln. Zudem betonte sie, dass eine Untersuchung gegen die betroffene Schule eingeleitet werden müsse.

ÖFFENTLICHER CHARAKTER VON BILDUNGSDIENSTLEISTUNGEN

In der Entscheidung der KDK wurde zum Ausdruck gebracht, dass Bildungsdienstleistungen einen öffentlichen Charakter haben und die Aufsichtsbefugnis der Verwaltung auch dann bestehen bleibt, wenn sie von juristischen Personen des Privatrechts erbracht werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass private Bildungseinrichtungen Bildungsdienstleistungen nicht als rein kommerzielle Tätigkeit betrachten sollten, da dieser Ansatz im Widerspruch zum Verständnis des öffentlichen Dienstes stehen könnte. Es wurde betont, dass Bildungsdienstleistungen nicht den Marktbedingungen, sondern dem öffentlichen Interesse Vorrang einräumen sollten.

Gemäß Artikel 12 des Gesetzes über private Bildungseinrichtungen ist ausdrücklich festgelegt, dass diese Einrichtungen ihre Aktivitäten nicht ausschließlich zur Gewinnerzielung gestalten dürfen. In diesem Zusammenhang wurde erklärt, dass die kommerziellen Ansätze privater Bildungseinrichtungen aufgrund der Verpflichtung des Staates, das Recht auf Bildung zu schützen, eingeschränkt werden müssen.


Nachrichtenquelle: 12punto

Ombudsstelle Privatschule Privatschulen Ministerium für Nationale Bildung