Skandal-Entscheidung des Bildungsministeriums! Eltern können nun entscheiden, ob ihr Kind die Klasse wiederholt
Das Bildungsministerium hat eine neue Regelung für Grundschüler eingeführt, die das erforderliche Kompetenzniveau nicht erreichen. Nach einer Information im Mai können Eltern nun einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen, um eine Klassenwiederholung zu beantragen. Diese Regelung gilt für Grundschüler nur ein einziges Mal.
Diese Regelung gilt für Grundschüler nur ein einziges Mal. In Grundschulen können Schüler, die das von der Schulleitung geforderte Kompetenzniveau nicht erreicht haben, auf schriftlichen Antrag ihrer Eltern die Klasse wiederholen.
Die vom Bildungsministerium (MEB) erstellte „Verordnung zur Änderung der Verordnung über vorschulische Bildung und Grundschulbildung des Bildungsministeriums“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht.

Gemäß der Verordnung wurden Musikgrundschulen, Musikmittelschulen, Sportmittelschulen und Berufsmittelschulen als „Schulen mit unterschiedlichen Lehrplänen auf Grundschulniveau“ definiert.
Mit der Verordnung wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, Vorschulklassen auch an Mittelschulen einzurichten.
Bei Schulen mit einfachem Unterrichtsbetrieb wurde die Mindestdauer für Mittagessen und Pausen von 40 auf 30 Minuten verkürzt, um der Schulleitung und den Eltern mehr Flexibilität bei der Festlegung der Mittagspause zu ermöglichen.
Es wurde eine Regelung getroffen, wonach ein Vertreter der Abteilung für Geoinformationssysteme des Bildungsministeriums an den Arbeiten der Kommission zur Festlegung von Schuleinzugsgebieten teilnehmen soll. Bei der Schulanmeldung können von den Eltern Wasser-, Strom- oder Gasrechnungen als „Nachweisdokument“ verlangt werden.

SCHULWECHSEL
Die Zeiträume für Schulwechsel wurden präzisiert, und die Bedingungen sowie Zeitpunkte für den Übergang an Berufsmittelschulen wurden festgelegt. Der Wechsel von Schülern, die eine Berufsmittelschule besuchen möchten, erfolgt in der 5. und 6. Klasse während des gesamten Schuljahres, in der 7. Klasse bis zum letzten Arbeitstag im September, wobei sie von obligatorischen Berufsfächern befreit werden. Schulwechsel an anderen Schulen mit abweichenden Lehrplänen werden gemäß einem vom Ministerium zu erstellenden Leitfaden durchgeführt.
Für Familien, deren Kinder aufgrund einer stationären Langzeitbehandlung im Krankenhaus behandelt werden, wurden Erleichterungen bei Schulwechseln eingeführt.
Bei Geschwistern, die aufgrund von Schulneueröffnungen, Änderungen der Einzugsgebiete oder Wohnortwechseln der Eltern gezwungen sind, verschiedene Schulen zu besuchen, kann auf Wunsch der Eltern ein Wechsel an die Schule eines der Geschwister erfolgen.
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Ein Schüler, der negativem Verhalten ausgesetzt ist, das eine Disziplinarmaßnahme (Verweis oder höher) erfordert, kann auf schriftlichen Antrag der Eltern und nach positiver Stellungnahme des Beratungsdienstes an eine andere Schule wechseln.
Die Anerkennungsprüfungen für Schüler, die aus dem Ausland in die Türkei kommen, werden gemäß den Bestimmungen der am 9. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlichten Anerkennungsverordnung des Bildungsministeriums durchgeführt.
Im Einklang mit dem im Rahmen des „Maarif-Modells des türkischen Jahrhunderts“ aktualisierten Lehrplan wird am Ende jedes Semesters anstelle eines Zeugnisses in der Vorschulerziehung ein „Kompetenzerwerbsbericht“ und in der Grundschule ein „Entwicklungsbericht“ ausgehändigt.
KLASSENWIEDERHOLUNG NUR EINMAL MÖGLICH
Um Fehlzeiten von Schülern schneller nachverfolgen zu können, wurde die Frist für die Einreichung von Entschuldigungsschreiben oder Erklärungen der Eltern bei der Schule auf 3 Tage festgelegt.
Die Methode der Benachrichtigung der Eltern, wenn ein Schüler aus irgendeinem Grund nicht an Prüfungen teilnehmen konnte oder sein Projekt nicht rechtzeitig eingereicht hat, wurde um den Versand per SMS erweitert.
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ELTERN KÖNNEN KLASSENWIEDERHOLUNG BEANTRAGEN
Die Eltern von Grundschülern, die das von der Schulleitung geforderte Kompetenzniveau nicht erreicht haben, werden jedes Jahr im Mai schriftlich, per E-Mail oder SMS über die Möglichkeit einer Klassenwiederholung informiert. Nach dieser Information können Eltern bis eine Woche vor Ende des Schuljahres einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen, um eine Klassenwiederholung zu veranlassen. Die Klassenwiederholung kann während der gesamten Grundschulzeit nur einmal in Anspruch genommen werden.
Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Vorschul- und Grundschuleinrichtungen sowie in Sonderschulklassen wurde die Möglichkeit geschaffen, dass Eltern bis eine Woche vor Ende des Schuljahres einen Antrag auf Klassenwiederholung bei der Schulleitung stellen können.
Nachrichtenquelle: AA
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