Achtung beim Autoverkauf: Einige Anforderungen für die Kfz-Verkaufsgenehmigung haben sich geändert
Mit der Verordnung über den Handel mit Kraftfahrzeugen, die in der vergangenen Woche im Amtsblatt veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist, wurde die Pflicht zur Vorlage einer Betriebserlaubnis für die Erteilung einer Verkaufsgenehmigung aufgehoben. Was bedeutet diese aufgehobene Pflicht? Kann nun jeder problemlos eine Verkaufsgenehmigung erhalten?
Mit der Verordnung über den „Handel mit Kraftfahrzeugen“, die in der vergangenen Woche im Amtsblatt veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist, wurde die Verpflichtung zur Vorlage einer Betriebserlaubnis für die Erteilung einer Zulassung aufgehoben. Was bedeutet diese aufgehobene Verpflichtung nun? Wird jetzt jeder, der möchte, problemlos eine Zulassung erhalten können?
Hayrettin Ertemel, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Kraftfahrzeugverkäufer in Istanbul (İMAS), äußerte sich gegenüber der Hürriyet zu diesem Thema: „Die Verpflichtung zur Vorlage einer Betriebserlaubnis für den Erhalt der Befugnisbescheinigung führte bei unseren Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind, zu Problemen beim Zugang zu dieser Bescheinigung. In der Türkei gibt es 80.000 Verkäufer, die diesen Beruf ausüben.“
Während etwa 40.000 dieser Händler über eine Zulassungsbescheinigung verfügten, konnten rund 40.000 weitere ihre Geschäfte jahrelang nur mit einer vorläufigen Bescheinigung führen und erhielten außerhalb spezieller Fahrzeugverkaufsportale keine Zulassung. Nun wird dieser Missstand behoben, und diese 40.000 Gebrauchtwagenhändler werden ihre Zulassungsbescheinigungen erhalten können“, sagte er.
Ertemel erklärte, dass die Bedingungen für Gebrauchtwagenhändler, die lange auf ihre Zulassung gewartet haben, nach Erhalt der Dokumente verschärft werden könnten: „In der nächsten Phase werden verschiedene Kriterien eingeführt. Durch die erschwerten Bedingungen wird nicht mehr jeder einfach eine Zulassung erhalten und Fahrzeuge verkaufen können. Nur diejenigen, die diesen Beruf wirklich ausüben, werden zertifiziert sein“, so Ertemel.
Aykut Bakşi, Vorstandsmitglied des Verbands der Kraftfahrzeughändler von Marmara (Marmara Motorlu Araç Satıcıları Derneği), fasste die Situation wie folgt zusammen: „Um den informellen Handel einzudämmen und den sogenannten ‚Hinterhof-Handel‘ zu unterbinden, hat das Handelsministerium die Anforderung einer ‚Betriebserlaubnis‘ aus den Voraussetzungen für den Erhalt einer Zulassungsbescheinigung gestrichen und damit den Zugang für diejenigen erleichtert, die diesen Beruf ausüben möchten. Kommerzielle Aktivitäten ohne Zulassungsbescheinigung wurden verboten. Mit der Registrierung der Betriebe wurde ein großer Schritt im Kampf gegen den informellen Handel getan.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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