Achtung für Fahrschüler... Im Amtsblatt veröffentlicht: Prüfungssystem geändert
Die Verordnung über Fahrschulen und die Führerscheinprüfung wurde geändert. Mit der im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung wurden wichtige Änderungen in vielen Bereichen vorgenommen, von der Kursanmeldung bis hin zu den praktischen Fahrprüfungen. Hier sind die Details...
Die geänderte Verordnung zu Fahrschulen und Führerscheinprüfungen wurde im Amtsblatt veröffentlicht.
Mit der im Juli 2024 in Kraft getretenen Neuregelung wurden Änderungen in vielen Bereichen vorgenommen, von der Kursanmeldung bis hin zu den Prüfungszeiten.
In der vom Bildungsministerium erstellten Verordnung ist festgelegt, dass die praktischen Fahrprüfungen auf zwei verschiedenen Routen durchgeführt werden, die von den nationalen Bildungsdirektionen festgelegt und gemäß den geltenden Vorschriften genehmigt wurden.
Der Fahrlehrer Zakir Çelepkolu wies auf die Punkte hin, die Fahrschüler bei der neuen Regelung beachten müssen, und erklärte, dass das parallele Einparken künftig in einer ovalen Form durchgeführt werden soll.
Çelepkolu äußerte sich zu dem Thema wie folgt:
„Die Prüfungsdauer wird von bisher 35 Minuten auf 40 Minuten verlängert. Während wir zuvor eine feste Route hatten, wird es nun zwei Prüfungsrouten geben. Am Morgen der Prüfung ziehen die zuständigen Kommissionen per Losverfahren eine der beiden Routen, auf der der Fahrschüler dann geprüft wird. Beim Rückwärtseinparken, wo zuvor ein Versuch zum Einfahren und zwei Korrekturzüge erlaubt waren, wurde durch die Änderung eine zusätzliche Bewegung gewährt, sodass nun eine weitere Korrekturmöglichkeit besteht.“
Çelepkolu erklärte, dass mit der neuen Regelung eine Kehrtwende (U-Turn) eingeführt wird, und äußerte sich wie folgt:
"Auf den Prüfungsstrecken wird an einer geeigneten Stelle ein Punkt für eine Kehrtwende festgelegt, an dem die Kandidaten dann wenden müssen. Der wichtigste Punkt ist jedoch das Problem mit den sogenannten 'Jokern', auf das wir in unserer Region und auch in anderen Provinzen stoßen. Was ist das Joker-Problem? Es handelt sich darum, dass jemand anderes anstelle eines Schülers die Prüfung ablegt."
Wer sich ab sofort bei einer Fahrschule anmeldet, muss das Antragsformular persönlich ausfüllen. Anschließend wird die Fahrschule vor Ort ein Foto der Person aufnehmen und dieses in das Informationssystem des Bildungsministeriums (MEBBİS) hochladen. Zudem werden wir auch ein biometrisches Foto in das System übertragen.
Auf diese Weise wird das Ministerium dem zumindest ein Stück weit entgegenwirken. Es wird zudem weitere Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen geben. Wenn die entsprechende Vorrichtung für das vom behinderten Bürger erworbene Fahrzeug bereitgestellt wird, kann er vielleicht sogar mit seinem eigenen Fahrzeug an der Prüfung teilnehmen.
Nachrichtenquelle : 12punto
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