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Beschränkung der Befugnisse für Immobilienanzeigen: Unverifizierte Anzeigen werden mit Geldstrafen belegt!

Das Handelsministerium hat eine neue Ära für Immobilienanzeigen eingeleitet. Die Rechtsanwältin Zeynep Sevim wies darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2025 die Verifizierung der Befugnisse auf Anzeigenplattformen verpflichtend wird, und mahnte die Bürger zur Vorsicht.

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Beschränkung der Befugnisse für Immobilienanzeigen: Unverifizierte Anzeigen werden mit Geldstrafen belegt!

Rechtsanwältin Zeynep Sevim erklärte, dass ab dem 1. Januar 2025 die Verifizierung der Befugnisse auf Anzeigenplattformen verpflichtend sei, und sagte: „Personen, die außerhalb der gesetzlich festgelegten Befugnisse Anzeigen schalten, können mit einem Bußgeld belegt werden.“

AB DEM 1. JANUAR 2025 IN KRAFT

Rechtsanwältin Zeynep Sevim betonte, dass die neue Verpflichtung den Verbraucherschutz zum Ziel habe: „Das Handelsministerium hat bekannt gegeben, dass ab dem 1. Januar 2025 eine Verifizierungspflicht für die Befugnisse bei Immobilienanzeigen auf Anzeigenplattformen eingeführt wurde.“

Beschränkung der Befugnisse für Immobilienanzeigen: Unverifizierte Anzeigen werden mit Geldstrafen belegt!

Das Ministerium kündigte an, dass Konten, die gegen die neue Regelung verstoßen, gesperrt werden und Bußgelder verhängt werden.

'UNSER ZIEL IST ES, VERBRAUCHER VOR SCHÄDEN ZU BEWAHREN'

In einer schriftlichen Erklärung teilte das Handelsministerium mit, dass das Ziel darin bestehe, die Öffentlichkeit vor gefälschten Anzeigen, Anzeigenflut, spekulativen Preiserhöhungen und Verbraucherschäden zu schützen. Seit dem 1. November 2023 können Personen Anzeigen nur noch nach einer Registrierung im Elektronischen Anzeigenverifizierungssystem (EİDS) schalten. Ab dem 1. Januar 2025 wurde nun die zweite Phase, die Verifizierung der Befugnisse, in Kraft gesetzt. Um Details zur Verifizierung der Befugnisse im Elektronischen Anzeigenverifizierungssystem zu nennen: Anzeigen können nur von den Eigentümern der Immobilien und Fahrzeuge, deren Verwandten ersten oder zweiten Grades oder Ehepartnern sowie von durch die Eigentümer über das e-Devlet-System autorisierten, zertifizierten Unternehmen geschaltet werden“, sagte sie.

Beschränkung der Befugnisse für Immobilienanzeigen: Unverifizierte Anzeigen werden mit Geldstrafen belegt!

Sevim erklärte, dass die Regelung auch soziale Medien umfasst: „Die betreffende Regelung deckt alle elektronisch geschalteten Anzeigen ab, einschließlich derer in sozialen Medien, und alle Immobilien- und Fahrzeuganzeigen im elektronischen Umfeld werden vom Ministerium sorgfältig überwacht.

BUẞGELDER GEGEN 1.426 PERSONEN VERHÄNGT

In den letzten Tagen wurde der Zugriff auf die Konten von 1.426 Personen, die Anzeigen entgegen dem neuen System geschaltet haben, gesperrt und es wurden Bußgelder verhängt.

Anzeigen dürfen nur von den gesetzlich dazu befugten Personen geschaltet werden. Andernfalls können erneut Bußgelder verhängt werden“, fügte sie hinzu.

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Nachrichtenquelle : İHA

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