Chance auf doppelte Rente für Ruheständler: Ergänzendes Rentensystem (TES) soll noch dieses Jahr starten
Das im mittelfristigen Programm (OVP) enthaltene Ergänzende Rentensystem (TES) soll noch in diesem Jahr eingeführt werden. Mit TES wird Ruheständlern die Möglichkeit auf eine zweite Rente eröffnet. Wie wird TES umgesetzt und wer kann davon profitieren? Hier sind alle Details zum Thema...
In der Türkei wurde mit dem bereits seit einiger Zeit geltenden automatischen Beitritt zum BES (Individuelles Rentensystem) ein zweites Rentenmodell eingeführt. Dieses System wird nun durch neue Regelungen noch umfassender gestaltet.
Dank des TES werden Arbeitnehmer in der Lage sein, im Ruhestand ein zusätzliches Einkommen zu erzielen, indem sie sowohl von der SGK als auch aus dem TES Bezüge erhalten. Zudem können Rentner ihr im TES angesammeltes Kapital bei Bedarf auch als Einmalzahlung abheben.
In einem Bericht der Zeitung Milliyet äußerte sich der vereidigte Wirtschaftsprüfer und Ökonom Muhammet Bayram wie folgt:
„Im Rahmen des mittelfristigen Programms wird die Einführung eines ergänzenden Rentensystems (TES) erwartet. Auf diese Weise werden auch Rentner Anspruch auf eine doppelte Rente haben. Das TES wird ein alternatives Rentensystem sein, jedoch nicht die Sozialversicherungsanstalt (SGK) ersetzen.“
Zuvor wurde bereits das automatische Beitrittsverfahren zur betrieblichen Altersvorsorge (BES) eingeführt, jedoch ist die BES nicht verpflichtend. Die Anmeldung erfolgt zwar obligatorisch durch den Arbeitgeber, doch können Arbeitnehmer anschließend freiwillig aus dem automatischen Beitrittssystem austreten.
Das ergänzende Rentensystem wird für Neueinsteiger verpflichtend und für derzeit Beschäftigte schrittweise bis zum Renteneintritt eingeführt.
Alle Arbeitnehmer werden davon profitieren können. Das BES ist ein System, in das auch dann Beiträge eingezahlt werden, wenn man nicht arbeitet. Ich gehe davon aus, dass beim TES für Nicht-Erwerbstätige keine Beiträge eingezahlt werden.
Die im BES eingezahlten Beträge werden in einem bestimmten Fonds angelegt. Im BES gibt es keine Verpflichtung, aber beim TES werden die Personen durch die vom Arbeitgeber obligatorisch eingezahlten Beiträge Anspruch auf eine zweite Rente erwerben können.
Arbeitgeber werden monatlich Geld auf das Konto der Arbeitnehmer überweisen, ähnlich wie bei der Sozialversicherungszahlung. Ich glaube nicht, dass dies eine Alternative zur SGK (Sozialversicherungsanstalt) darstellen wird. Es sollte eine gewisse Reduzierung bei der Arbeitslosenversicherung und anderen Fonds geben, damit die Kosten für die Arbeitgeber nicht steigen. Ein zweites Rentensystem sollte eingeführt werden, ohne die Arbeitgeber zu stark zu belasten.
Dabei wird das Geld nicht direkt auf das persönliche Konto des Arbeitnehmers eingezahlt, sondern auf dessen Konto im TES (System für die Abfindung von Arbeitnehmern).
Hinsichtlich der Altersvoraussetzung können bei der SGK Versicherungsbeiträge ab dem 18. Lebensjahr angerechnet werden. Auch beim TES könnte eine Altersgrenze von 18 Jahren eingeführt werden, jedoch müssen auch die Beiträge, die zuvor auf den Namen der Beschäftigten eingezahlt wurden, berücksichtigt werden. Es sollte keine Altersvoraussetzung geben.
Bei der privaten Altersvorsorge (BES) können Arbeitnehmer bei Renteneintritt wählen, ob sie sich das Kapital als Einmalzahlung oder als monatliche Rente auszahlen lassen möchten. Bei der geplanten betrieblichen Altersvorsorge (TES) wird dies genau so gehandhabt werden.
Ich gehe davon aus, dass die TES ein zweites Rentensystem darstellen wird und den Rentnern selbst bei niedrigen Beitragszahlungen ein durchschnittliches Rentenniveau bieten kann. Ich bin der Ansicht, dass dies einen wesentlichen Beitrag zum Wohlstand der Rentner leisten wird.
Nachrichtenquelle : 12punto
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