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Details zur neuen Regelung bei der Ausreisegebühr bekannt gegeben!

Ab dem 1. Januar endet die Verwendung der physischen „Gebührenmarke“ bei Ausreisen ins Ausland. Gemäß dem von der Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) erstellten Kommuniqué wurden nun auch die Anwendungsdetails der Ausreisegebühr, die im August auf 500 Lira angehoben wurde, geklärt.

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Details zur neuen Regelung bei der Ausreisegebühr bekannt gegeben!

Mit dem Entwurf des Kommuniqués der Finanzverwaltung (GİB) wurde klargestellt, wie die Ausreisegebühr angewendet werden soll.

Details zur neuen Regelung bei der Ausreisegebühr bekannt gegeben!

Die im August auf 500 Lira erhöhte Ausreisegebühr bleibt auch in den ersten 10 Tagen des Jahres 2025 in gleicher Höhe gültig. Die Ausreisemarke muss jedoch bis spätestens zum 31. Dezember 2024 erworben werden.

Ab dem 11. Januar wird die Ausreisegebühr auf 710 Lira festgesetzt.

Details zur neuen Regelung bei der Ausreisegebühr bekannt gegeben!

Dem Entwurf zufolge ist der zum Zeitpunkt der Ausreise der türkischen Staatsbürger gültige Gebührenbetrag zu entrichten. Laut Gesetz wird der Gebührenbetrag jedes Jahr entsprechend der Neubewertungsrate angepasst.

Details zur neuen Regelung bei der Ausreisegebühr bekannt gegeben!

Wie hoch ist die Ausreisegebühr?

Wie Hürriyet berichtet, enthält der Entwurf des Kommuniqués auch ein Beispiel. Herr Ahmet, der am 3. Januar 2025 ins Ausland reisen möchte, hat die Ausreisegebühr am 31. Dezember 2024 über das Digitale Finanzamt zum damals gültigen Betrag von 500 Lira entrichtet. Wenn Herr Ahmet bis zum Ende des 10. Januars ausreist, muss er keine zusätzliche Gebühr zahlen. Sollte Herr Ahmet, der am 3. Januar 2025 ausreisen will, die Gebühr erst am 2. Januar 2025 bezahlen wollen, muss er den für das Jahr 2025 gültigen Gebührenbetrag entrichten. Falls Herr Ahmet statt am 3. Januar 2025 erst am 11. Januar 2025 ausreist, muss er in jedem Fall den für das Jahr 2025 festgelegten Gebührenbetrag zahlen.

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Wie lange ist die Ausreisemarke gültig?

Ab dem 1. Januar 2025 wird das Verfahren der Zahlung mittels „Ausreisemarke“ abgeschafft.

Die zum Jahresende 2024 erworbenen Ausreisemarken im Wert von 500 Türkischen Lira bleiben jedoch noch bis zum 10. Januar gültig.

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Nachrichtenquelle : 12punto

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