Erschütternde Details im Mordfall Narin Güran enthüllt! Worte 'Wie kann ich Enes retten?' sorgen für Aufsehen
Im Mordfall der achtjährigen Narin Güran in Diyarbakır sind bemerkenswerte Details aus der Anklageschrift bekannt geworden. Die Aussage der inhaftierten Mutter Yüksel Güran gegenüber Familienmitgliedern, 'Wie kann ich Enes retten?', hat den Verlauf der Ermittlungen maßgeblich beeinflusst. In der Anklageschrift wird festgehalten, dass Onkel Salim, Mutter Yüksel und Enes wegen 'gemeinschaftlichen vorsätzlichen Mordes' angeklagt werden und ihnen eine lebenslange Haftstrafe mit erschwerten Bedingungen droht. Dennoch konnten bisher keine eindeutigen Informationen zum Motiv der Tat oder zur Identität des Täters ermittelt werden.
Die Anklageschrift zum Mord an der achtjährigen Narin Güran in Diyarbakır enthält äußerst brisante Details. In der Anklage gegen Onkel Salim, Mutter Yüksel, Bruder Enes Güran sowie den Nachbarn Nevzat Bahtiyar wegen „gemeinschaftlichen vorsätzlichen Mordes an einem Kind“, für die eine lebenslange Haftstrafe gefordert wird, wurden auch Erkenntnisse zu den Aufenthaltsorten der Verdächtigen am Tattag anhand von HTS- und Mobilfunkmastdaten aufgeführt.
Während keine abschließenden Aussagen zum Motiv und zur Identität des Täters getroffen werden konnten, erregten die Beweise gegen Enes Güran Aufmerksamkeit. Quellen der Anwaltskammer Diyarbakır, die den Fall verfolgen, gaben gegenüber Haber Global Web Özel Auskunft darüber, wie das Gerichtsverfahren in einem Mordfall ohne geklärtes Motiv weitergehen könnte.
ALLE SAHEN DIE LEICHE
Der Bericht zur Anklageschrift enthält folgende Ausführungen:
„Es besteht ein hinreichender Tatverdacht, dass eine gemeinschaftliche Absicht zur Tötung von Narin bestand. Auch die verdächtige Mutter Yüksel Güran legte bereits in den ersten Stunden des Tattages ein Verhalten an den Tag, das darauf hindeutet, dass sie vom Tod Narins wusste. Sie äußerte Worte, die neben Trauer auch Angst und Sorge erkennen ließen, wie etwa die Aussage: ‚Wie kann ich Enes retten?‘. Zudem wird auf den Streit mit ihrer Schwester Yasemin am Tag des Auffindens der Leiche verwiesen, bei dem diese sagte: ‚Wenn ihr die Wahrheit gesagt hättet, wäre es nicht so weit gekommen‘. Berücksichtigt man zudem die konsistenten Aussagen von Nevzat Bahtiyar über eine mögliche Beziehung zwischen Yüksel und Salim Güran sowie seine Angaben, dass sie beim Abtransport der Leiche durch ihn zugesehen und geweint habe, wurde festgestellt, dass sie in gemeinschaftlicher Absicht mit den anderen Verdächtigen handelte.“
ONKEL GING ZUM BACH
In der Anklageschrift wird betont, dass die Kameraaufzeichnungen, die den Eğertutmaz-Bach überblicken, detailliert ausgewertet wurden. Dabei wurde festgestellt, dass sich am Tattag gegen 22.35 Uhr ein Fahrzeug in Richtung des Fundortes der Leiche bewegte, um 22.48 Uhr am Fundort hielt und gegen 22.55 Uhr die Rückfahrt antrat.
Unter Bezugnahme auf die HTS-Analyseberichte wird in der Anklageschrift festgehalten, dass die Person, die auf den Kameraaufzeichnungen am Fundort der Leiche zu sehen ist, eindeutig als der Verdächtige Salim Güran identifiziert wurde; es wird die Auffassung vertreten, dass „damit klar belegt ist, dass der Verdächtige wusste, wo die Leiche abgelegt wurde, und am Tattag zu Kontrollzwecken dorthin ging“.
ENES' MOBILTELEFON
Zur verdächtigen Telefonnutzung von Enes heißt es in der Anklageschrift:
„Aus den HTS-Aufzeichnungen der Verdächtigen geht hervor, dass sich Mutter Yüksel Güran am Tattag um 14.28 Uhr, als ihr Telefon ausgeschaltet wurde, in ihrem Wohnsitz befand; als das Telefon am selben Tag um 15.38 Uhr wieder eingeschaltet wurde, befand sie sich ebenfalls dort. Bruder Enes Güran befand sich am Tattag um 14.30 Uhr, als sein Telefon ausgeschaltet wurde, in seinem Wohnsitz; als es um 15.41 Uhr wieder eingeschaltet wurde, befand er sich ebenfalls dort. Es wird davon ausgegangen, dass Onkel Salim Güran seinen Wohnsitz am Tattag gegen 14.52 Uhr verließ und sich bis 15.19 Uhr im Wohnsitz von Arif Güran und dessen unmittelbarer Umgebung aufhielt.“
WIE WIRD DAS GERICHT VERFAHREN?
Ein weiteres bemerkenswertes Detail der Anklageschrift ist, dass das Motiv der Tat sowie die Identität des Täters oder der Täter nicht vollständig geklärt werden konnten. Quellen der Anwaltskammer Diyarbakır, die den Fall durch eine eigens eingerichtete Kommission beobachten, informierten Haber Global Web Özel darüber, wie sich dieser Umstand auf das Gerichtsverfahren auswirken könnte.
Die Quellen unterstrichen die Feststellung des „gemeinschaftlichen Mordes“ in der Anklageschrift und erklärten: „Für das Gericht ist es möglicherweise nicht erforderlich, das genaue Motiv zu bestimmen. Letztendlich liegt ein Mord vor; wie die Tat begangen wurde und wer die gemeinschaftlich handelnden Täter sind, ist durch Beweise gesichert. Das Gericht wird sein Urteil auf dieser Grundlage fällen.“
Nachrichtenquelle : 12punto
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