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Nach der Mindestlohnerhöhung stehen die neuen Zahlungen und Gebühren fest: Von GSS-Beiträgen bis zu BES-Erwartungen...

Der Minister für Arbeit und soziale Sicherheit, Işıkhan, gab bekannt, dass der ab dem 1. Januar 2025 geltende Mindestlohn auf netto 22.104 Lira festgelegt wurde. Mit der Festlegung des Mindestlohns haben sich auch zahlreiche Zahlungen und Gebühren geändert.

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Nach der Mindestlohnerhöhung stehen die neuen Zahlungen und Gebühren fest: Von GSS-Beiträgen bis zu BES-Erwartungen...

Nach dieser Erhöhung werden sich viele weitere Beträge ändern. Hier sind die Zahlungen, die sich nach der Mindestlohnerhöhung in unserem Alltag ändern werden – vom Arbeitslosengeld über den GSS-Beitrag bis hin zum BES-Abzug:

Nach der Mindestlohnerhöhung stehen die neuen Zahlungen und Gebühren fest: Von GSS-Beiträgen bis zu BES-Erwartungen...

Das höchste Arbeitslosengeld stieg von 15.880,66 TL auf 20.644,86 TL.

Nach der Mindestlohnerhöhung stehen die neuen Zahlungen und Gebühren fest: Von GSS-Beiträgen bis zu BES-Erwartungen...

Der tägliche GSS-Beitrag stieg von 600,80 TL auf 781,04 TL.

Nach der Mindestlohnerhöhung stehen die neuen Zahlungen und Gebühren fest: Von GSS-Beiträgen bis zu BES-Erwartungen...

Der höchste freiwillige Versicherungsbeitrag stieg von 48.006,05 TL auf 62.407,87 TL.

Nach der Mindestlohnerhöhung stehen die neuen Zahlungen und Gebühren fest: Von GSS-Beiträgen bis zu BES-Erwartungen...

Der niedrigste freiwillige Versicherungsbeitrag stieg von 6.400,80 TL auf 8.321,04 TL.

Nach der Mindestlohnerhöhung stehen die neuen Zahlungen und Gebühren fest: Von GSS-Beiträgen bis zu BES-Erwartungen...

Der niedrigste Bağkur-Beitrag stieg von 5.950,75 TL auf 7.735,98 TL.

Der BES-Abzug stieg von 600,07 TL auf 780,09 TL.

Die monatliche Beitragszahlung für Hausangestellte stieg von 6.500,81 TL auf 8.451,05 TL.

Der niedrigste tägliche Betrag für die Nachzahlung von Wehrdienst-, Geburts-, Anwaltspraktikums- und Promotionszeiten stieg von 213,23 TL auf 277,20 TL.

Der höchste tägliche Betrag für die Nachzahlung von Wehrdienst-, Geburts-, Anwaltspraktikums- und Promotionszeiten stieg von 1.600 TL auf 2.080 TL.

Nach der Mindestlohnerhöhung stehen die neuen Zahlungen und Gebühren fest: Von GSS-Beiträgen bis zu BES-Erwartungen...

Das Praktikantengehalt stieg von 5.100,64 TL auf 6.630,83 TL.

Die Untergrenze für die Abfindung, die bisher bei 20.002 TL lag, wird mit der Festlegung des neuen Mindestlohns auf 26.004 TL steigen.


Nachrichtenquelle : 12punto