Neue Regelung für den steuerfreien Fahrzeugkauf durch Menschen mit Behinderungen: Frist verlängert
Mit der im Plenum der Großen Nationalversammlung der Türkei verabschiedeten Änderung des Gesetzes über die Sonderverbrauchssteuer wurde das Recht von Menschen mit Behinderungen, alle 5 Jahre ein Fahrzeug ohne Sonderverbrauchssteuer (ÖTV) zu erwerben, auf einen Zeitraum von 10 Jahren verlängert.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Beamtengesetzes sowie einiger Gesetze und Gesetzesdekrete wurde im Plenum der TBMM angenommen und verabschiedet.
Die verabschiedete gesetzliche Regelung umfasst auch das Gesetz über die Sonderverbrauchssteuer (ÖTV). Es wurde eine Änderung bezüglich der Ausnahme für den Fahrzeugkauf durch invalide Personen und Menschen mit Behinderungen im ÖTV-Gesetz vorgenommen.
VON 5 JAHREN AUF 10 JAHRE
Demnach ist der Präsident befugt, bei der Anwendung dieser Ausnahme die Fahrzeuge, die unter die Ausnahmeregelung fallen, basierend auf der inländischen Wertschöpfungsquote, dem Hubraum, der Emissionsart und dem Wert gemeinsam oder getrennt festzulegen.
Menschen mit Behinderungen können das Recht auf ein steuerfreies Fahrzeug künftig nur noch alle 10 Jahre in Anspruch nehmen; zudem wurde für das zu erwerbende Fahrzeug eine Inlandsanteilsquote von 20 Prozent eingeführt.
MEHR ALS 300 TAUSEND STEUERFREIE FAHRZEUGE VERKAUFT
Es wird geschätzt, dass in den ersten 10 Monaten des Jahres 2024 300 Tausend Autos ohne Sonderverbrauchssteuer verkauft wurden. Die Obergrenze für die ÖTV-Befreiung, die im Jahr 2024 bei 1 Million 591 Tausend 200 TL lag, wird voraussichtlich ab dem 1. Januar 2025 auf 2 Millionen 290 Tausend 214 TL steigen.
WER KANN DIE ÖTV-BEFREIUNG IN ANSPRUCH NEHMEN?
Bürger mit einem Behinderungsgrad von 90 Prozent oder mehr können die ÖTV-Befreiung in Anspruch nehmen. Während diese Regelung darauf abzielt, den Fahrzeugkauf für Menschen mit Behinderungen zu erleichtern, gibt es für Personen mit einem Behinderungsgrad von 90 Prozent oder mehr keine Altersbeschränkung. Zudem können diese Personen das Fahrzeug gemeinsam mit von ihnen bestimmten Personen nutzen.
Wenn die Person mit Behinderung unter 18 Jahre alt ist oder nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, hat die Familie das Recht, das Fahrzeug zu nutzen.
Familienmitglieder können auch den Kaufvorgang des Fahrzeugs abwickeln. Ehepartner oder Kinder von Märtyrern, oder falls diese nicht vorhanden sind, die Eltern, können diese Befreiung einmalig in Anspruch nehmen.
FAHRZEUGE, DIE MIT ÖTV-BEFREIUNG GEKAUFT WERDEN KÖNNEN
Beim steuerfreien Fahrzeugkauf für Bürger mit Behinderungen können Personenkraftwagen mit einem Hubraum von 1600 ccm und darunter sowie leichte Nutzfahrzeuge und Motorräder mit 2800 ccm und darunter gewählt werden. Diese Fahrzeuge werden gemäß den Kriterien zum Verkauf angeboten, die darauf abzielen, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.
Nachrichtenquelle : 12punto
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