Ungleichheit bei Passgebühren: Ein Vergleich zwischen der Türkei und dem Ausland
Während türkische Staatsbürger, die im Ausland leben, für einen neuen Reisepass etwa 3950 Lira zahlen, müssen in der Türkei lebende Bürger für denselben Pass 8623,30 TL entrichten. Der Unterschied von 4673 Lira hat für großen Unmut gesorgt.
Wenn ein türkischer Staatsbürger, der im Ausland lebt oder sich dort aufhält, einen Reisepass beantragen oder erneuern möchte, muss er sich an das türkische Konsulat im jeweiligen Land wenden.
Laut einem Bericht von Haberglobal beträgt der Höchstbetrag, den eine Person für die Beantragung eines neuen Reisepasses beim Konsulat zahlen muss, 105 Euro. Das bedeutet, dass der Betrag für einen 10 Jahre gültigen Reisepass nach aktuellem Wechselkurs etwa 3950 Lira entspricht.
Davon entfallen 76 Euro auf die Gebühr für die Laufzeit und 25 Euro auf das Passbuch. Zudem fallen 4 Euro für die Passzustellung per Post an.
Wie viel muss ein in der Türkei lebender türkischer Staatsbürger bezahlen, wenn er einen neuen Reisepass mit einer Gültigkeit von 10 Jahren beantragen oder seinen Reisepass verlängern möchte?
Nach Angaben auf der Website der Generaldirektion für Bevölkerungs- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten belaufen sich die Kosten für einen türkischen Reisepass mit einer Gültigkeit von 10 Jahren inklusive der Gebühr für das Passbuch auf 8623,30 TL. Davon entfallen 7833 TL auf die Gebühr für die Gültigkeitsdauer und 790 TL auf die Kosten für das Passbuch.
Das bedeutet, dass ein in der Türkei wohnhafter Bürger, der einen türkischen Reisepass beantragen möchte, für einen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren 4673 Lira mehr bezahlen muss als eine Person, die im Ausland lebt oder sich dort aufhält.
Darüber hinaus wird sich diese Lücke zum Jahresende noch weiter vergrößern, wenn die Gebühren für Wertpapiere entsprechend der Inflationsrate angepasst werden.
Der Unterschied zwischen den zwei Preisen für denselben Reisepass ist mehr als doppelt so hoch. Zudem zahlen türkische Staatsbürger bei jeder Ausreise ins Ausland eine Ausreisegebühr von 500 Lira pro Person. Wer neben der türkischen noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt, muss diese Gebühr nicht entrichten.
Diese Ungerechtigkeit ist mittlerweile jedem aufgefallen. Die Bürger fordern, dass diese Benachteiligung umgehend korrigiert wird und die Passgebühren für in der Türkei lebende Personen auf das Niveau der Preise im Ausland gesenkt werden.
Nachrichtenquelle : 12punto
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