Verkaufsdruck bei Gebrauchtwagen bei Händlern: Letzter Tag ist der 31. August
Der Verkauf von Fahrzeugen, die nicht mit der Allgemeinen Sicherheitsverordnung (GSR II) ausgestattet sind – wie etwa Notbremsassistent, Rückfahrkamera und Müdigkeitserkennung –, endet am 31. August. Trotz intensiver Rabatte und Kampagnen der Händler sind die Lagerbestände noch nicht erschöpft, weshalb in der Branche nun über ein Modell für den Verkauf der verbleibenden Fahrzeuge als Gebrauchtwagen diskutiert wird.
Der 31. August ist der letzte Tag für Fahrzeuge, die nicht über die GSR-II-Ausstattung verfügen. Seit der Bekanntgabe der Entscheidung haben die Händler erhebliche Rabatte gewährt, um die noch vorhandenen Fahrzeuge mit der alten Ausstattung zu verkaufen.
Neben den Preisnachlässen wurden Kampagnen wie zinslose Kredite und Inzahlungnahme-Prämien gestartet. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Händler weiterhin über Fahrzeuge verfügen, die nicht den Sicherheitsvorschriften der Europäischen Union entsprechen.
Branchenvertreter erklären, dass das Ministerium keine weitere Revision des Datums vornehmen wird. Aus diesem Grund wird betont, dass diejenigen, die den Kauf eines Neuwagens in Erwägung ziehen, sich beeilen sollten.
Branchenvertreter, die gegenüber der Zeitung Türkiye Stellung nahmen, erklären: „Viele Händler haben Autos mit minimaler Gewinnspanne verkauft und tun dies weiterhin. Uns bleiben noch etwa 10 Tage. Wir werden verkaufen, was wir verkaufen können. Unser größtes Problem hierbei ist der fehlende Zugang zu Krediten. Die Banken haben die Kreditvergabe gestoppt.“
Branchenvertreter, die darauf hinweisen, dass es keine klaren Informationen darüber gibt, was mit den verbleibenden Fahrzeugen geschehen wird, erklären: „Nach den Informationen, die wir aus der Branche erhalten haben, heißt es, dass die Händler die verbleibenden Fahrzeuge untereinander verkaufen und als Gebrauchtwagen auf den Markt bringen werden.“
Die Allgemeine Sicherheitsverordnung (GSR II) ist eine Regelung, die die Produktion von Fahrzeugen mit verschiedenen integrierten Sicherheitspaketen als Standardausstattung vorschreibt und darauf abzielt, Fahrzeuge sicherer zu machen.
In diesem Rahmen endet am 31. August die Produktion und der Verkauf von Fahrzeugen, die nicht über die folgenden Ausstattungsmerkmale verfügen.
Diese Ausstattungen sind wie folgt:
* Unfalldatenspeicher
* Notbremsassistent
* Müdigkeitserkennungssystem
* Rückfahrkamera oder Einparksensoren
* Notbremssignal (automatisch blinkende Warnleuchten bei einer Notbremsung)
* Vorbereitung für eine alkoholempfindliche Wegfahrsperre
* Intelligente Geschwindigkeitsunterstützung und Geschwindigkeitsregelanlage mit Verkehrszeichenerkennung
* Spurhalteassistent
* Frontscheibe mit „Safety Glass“-Funktion zum Schutz von Fußgängern bei Frontalkollisionen
* Totwinkel-Erkennungstechnologie für große Fahrzeuge, Warnsysteme zur Unfallvermeidung und Reifendruckkontrollsystem
Nachrichtenquelle : 12punto
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