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Vermieter und Mieter aufgepasst: Strafen für Barzahlung und Annahme von Mieten geplant

Es wird ein neuer Schritt unternommen, um die Barzahlung von Mieten zu verhindern. Die türkische Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) beabsichtigt mit einem neuen Entwurf, die Barzahlung von Mieten zu unterbinden.

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Vermieter und Mieter aufgepasst: Strafen für Barzahlung und Annahme von Mieten geplant

Das Ministerium für Schatz und Finanzen wird Strafen für Mietzahlungen verhängen, die in bar geleistet werden. Laut einem Entwurf der Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) wird für jeden Monat, in dem die Miete bar gezahlt wird, eine Strafe fällig. Sollte der Betrag, der auf Basis von 10 Prozent der Miete berechnet wird, unter der Mindeststrafe von 5.000 Lira für besondere Ordnungswidrigkeiten liegen, wird die Strafe von 5.000 Lira angewendet.

Vermieter und Mieter aufgepasst: Strafen für Barzahlung und Annahme von Mieten geplant

Laut einem Bericht von Hürriyet vermietete die Vermieterin Ayşe Hanım beispielsweise ab dem 1. Oktober 2024 ihre Wohnung an Ahmet Bey für 25.000 Lira. Von der Miete wurden 10.000 Lira über die Bank gezahlt, die restlichen 15.000 Lira wurden bar übergeben. Da 10 Prozent der bar gezahlten 15.000 Lira unter dem Schwellenwert von 5.000 Lira liegen, werden für die Monate Oktober, November und Dezember sowohl gegen Ayşe Hanım als auch gegen Ahmet Bey jeweils Strafen in Höhe von 15.000 Lira verhängt.

Vermieter und Mieter aufgepasst: Strafen für Barzahlung und Annahme von Mieten geplant

Die türkische Finanzverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) hat einen Entwurf für ein Kommuniqué erstellt, um die Anwendung der durch das am 2. August 2024 im Amtsblatt veröffentlichte Gesetz Nr. 7524 eingeführten Verpflichtung zur Zahlung über Banken zu präzisieren. Gemäß dem „Entwurf des Einkommensteuerkommuniqués zur Nachweispflicht bei Mietzahlungen“ sind Vermieter und Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien verpflichtet, ihre Mietzahlungen und -einnahmen durch von Banken oder der PTT ausgestellte Dokumente zu belegen (nachzuweisen).

Vermieter und Mieter aufgepasst: Strafen für Barzahlung und Annahme von Mieten geplant

Zahlungen und Einnahmen aus kurzfristigen Wohnungsvermietungen, etwa auf wöchentlicher oder täglicher Basis, wurden ebenfalls in die Nachweispflicht einbezogen. Bei der Vermietung von Immobilien mit mehreren Eigentümern gilt die Nachweispflicht als erfüllt, wenn der gesamte Mietbetrag über Banken oder die PTT an einen der Vermieter gezahlt wird.

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Dem Entwurf des Kommuniqués zufolge werden bei Nichteinhaltung der Verpflichtung Bußgelder wegen besonderer Unregelmäßigkeiten verhängt. Die Strafe wird gegen jeden, der die Verpflichtung nicht einhält, und für jeden einzelnen Vorgang angewendet. Gegen Kaufleute der ersten Klasse und Freiberufler wird eine Strafe in Höhe von 20.000 Lira verhängt; gegen Kaufleute der zweiten Klasse, buchführungspflichtige Landwirte sowie Personen, deren Gewinn nach vereinfachtem Verfahren ermittelt wird, eine Strafe von 10.000 Lira, und gegen alle übrigen Personen eine Strafe in Höhe von 10 Prozent des Transaktionsbetrags, jedoch nicht weniger als 5.000 Lira.

Diese Strafen werden jährlich um die Neubewertungsrate erhöht. Die innerhalb eines Kalenderjahres zu verhängende Strafe darf 20 Millionen Lira nicht überschreiten. Wer Zahlungen in bar leistet und dies innerhalb von 5 Arbeitstagen nach dem Vorfall von sich aus der Finanzbehörde meldet, muss kein Bußgeld wegen besonderer Unregelmäßigkeiten zahlen.

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-Die Steuerbehörde (Gelir İdaresi Başkanlığı) hat in einem Entwurf zur Barzahlung von Mieten verschiedene Beispiele aufgeführt. Der Vermieter Ali Bey vermietet seine Immobilie für 20.000 Lira an Hakan Bey. Es wurde festgestellt, dass die Miete für den Monat November in bar gezahlt wurde.

-Da die Verpflichtung zur Dokumentation (Tevsik) nicht eingehalten wurde, wird gegen den Vermieter Ali Bey und den Mieter Hakan Bey jeweils eine Sonderbußgeldstrafe verhängt. Die Barzahlung beläuft sich auf 20.000 Lira. 10 Prozent davon entsprechen 2.000 Lira. Da dieser Betrag unter dem für das Jahr 2024 festgelegten Mindestbußgeld von 5.000 Lira liegt, wird sowohl gegen den Vermieter Ali Bey als auch gegen den Mieter Hakan Bey jeweils ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Lira verhängt.

-Wenn der Mieter Hakan Bey innerhalb von fünf Werktagen nach der Zahlung von sich aus bei der Behörde meldet, dass die Zahlung unter Missachtung der Dokumentationspflicht erfolgte, wird kein Sonderbußgeld verhängt.

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- Die Vermieterin Emine Hanım hat ihre Immobilie im Jahr 2024 für 25.000 Lira an Fatma Hanım vermietet. Es wurde festgestellt, dass die Mieterin Fatma Hanım die Miete für die Monate September und Oktober 2024 in bar bezahlt hat. In diesem Fall wird sowohl gegen die Vermieterin als auch gegen die Mieterin eine Strafe wegen besonderer Unregelmäßigkeiten verhängt.

Demnach wird für jede einzelne Transaktion eine Strafe in Höhe von 2.500 Lira berechnet, was 10 Prozent des bar gezahlten und entgegengenommenen Mietbetrags von 25.000 Lira entspricht. Da dieser Betrag unter der für das Jahr 2024 festgelegten Mindeststrafe von 5.000 Lira liegt, wird eine Strafe wegen besonderer Unregelmäßigkeiten in Höhe von (2x5.000=) 10.000 Lira verhängt.

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Ein weiterer Entwurf der Finanzverwaltung sieht vor, dass sämtliche Zahlungen und Einnahmen über 7.000 Lira über Finanzinstitute abgewickelt werden müssen. Im Entwurf heißt es: „Beamter Herr (A) hat bei der (B) Ltd. Şti. einen Kühlschrank für 20.000 Lira gekauft.

Da der Betrag für den Kühlschrank die Grenze von 7.000 Lira überschreitet, muss die Zahlung für diesen Vorgang über Finanzinstitute erfolgen. Sollte die Nachweispflicht bei der Zahlung nicht eingehalten werden, werden gegen Herrn (A) und die (B) Ltd. Şti. jeweils gesonderte Strafen verhängt.“

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Nachrichtenquelle : 12punto

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