Aus Hanf hergestellte Medikamente dürfen in Apotheken verkauft werden
Der Gesetzentwurf zur Änderung einiger Gesundheitsgesetze sowie des Dekrets mit Gesetzeskraft Nr. 663 wurde von der türkischen Nationalversammlung (TBMM) angenommen. Mit dem verabschiedeten Gesetz wurde die Kontrolle über Hanfprodukte an das Gesundheitsministerium übertragen. Diese Produkte dürfen nun ausschließlich in Apotheken verkauft werden; bei unbefugtem Verkauf drohen hohe Geldstrafen. Die Lieferkette wird durch ein digitales System überwacht.
Der Gesetzentwurf, der zahlreiche wichtige Regelungen im Gesundheitsbereich enthält und insgesamt 29 Artikel umfasst, wurde von der türkischen Nationalversammlung (TBMM) angenommen. Der von AKP-Abgeordneten eingebrachte Entwurf bringt Neuerungen in vielen Bereichen, von Gesundheitsberufen über die Hausarztpraxis bis hin zu Apothekenprodukten und Organspenden.
Mit der neuen Regelung soll die Anzahl der im Feld tätigen Hausärzte erhöht werden. Zu diesem Zweck wird ein neues Ausbildungsmodell unter der Bezeichnung „Facharztausbildung für Hausarztmedizin im Feld“ geschaffen. Ärzte, die bis zum 1. Januar 2025 als Vertrags-Hausärzte tätig sind, können ohne zentrale Zuweisung eine Facharztausbildung absolvieren. Diese Ausbildung, die aus der Ferne oder in Teilzeit durchgeführt wird, dauert mindestens 6 Jahre. Für diejenigen, die bereits 5 Jahre als Vertrags-Hausarzt tätig waren, verkürzt sich diese Dauer auf mindestens 4 Jahre. Während dieses Ausbildungsprozesses haben die Ärzte keinen Anspruch auf leistungssteigernde Zahlungen, mit Ausnahme bestimmter Zusatzvergütungen aus dem Betriebsmittel-Fonds.
Zudem werden einige Berufsbezeichnungen an berufsbildenden Schulen im Gesundheitswesen neu geregelt. Die Titel „Pflegehelfer“ und „Hebammenhelfer“ werden abgeschafft. Absolventen dieser Fachrichtungen werden künftig als „Gesundheitspflegetechniker“ eingestuft. Ebenso wird der Titel „Zahnprothesentechniker“ neu strukturiert, um ihn an die Anforderungen der berufsbildenden Schulen im Gesundheitswesen anzupassen.
PRODUKTE AUS HANF KOMMEN IN DIE APOTHEKEN
Ein weiterer bemerkenswerter Punkt im Rahmen des Gesetzes betrifft Hanf. Durch eine Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Betäubungsmitteln dürfen medizinische Produkte, die aus Hanf gewonnen werden, künftig nur noch über Apotheken bezogen werden. Die Produktion, Zulassung und Integration dieser Produkte in das Überwachungssystem unterliegen der Verantwortung des Gesundheitsministeriums. Einzelheiten zu Verkaufsgenehmigungen, Verarbeitung, Zubereitung und Export werden durch eine vom Gesundheitsministerium in Abstimmung mit dem Innenministerium sowie dem Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zu erstellende Verordnung festgelegt.
Darüber hinaus wird es zur Pflicht, Humanarzneimittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke in der Lieferkette lückenlos an das vom Gesundheitsministerium festgelegte System zu melden. Gegen Zulassungsinhaber, die gegen diese Regel verstoßen, wird bei Feststellung eines Verstoßes eine Geldstrafe in Höhe des Doppelten des Gesamtwerts der im Lager befindlichen Produkte verhängt. Bei Wiederholung desselben Verstoßes innerhalb eines Jahres verdoppelt sich die Strafe.
NEUE ÄRA BEI DER ORGANSPENDE
Mit dem Gesetz werden auch bemerkenswerte Neuerungen bei der Organspende eingeführt. Gesunde Personen können nun über E-Devlet oder die Systeme des Gesundheitsministeriums mittels sicherer Identitätsprüfung erklären, dass sie alle ihre Organe und Gewebe für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke spenden. Wer möchte, kann sein schriftliches Testament auch im Beisein von zwei Zeugen gültig machen.
Liegt eine Erklärung des Spenders vor, ist diese Entscheidung maßgeblich, selbst wenn Angehörige nach dem Tod der Organspende widersprechen sollten. Liegt keine Spendenerklärung vor, können der Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister oder nahe Verwandte des Verstorbenen in dieser Reihenfolge entscheiden. Verwandten ersten Grades von Personen, die ihre Organe gespendet haben, wird im Falle eines künftigen Bedarfs an einer Transplantation Vorrang eingeräumt.
Organspendeerklärungen werden gemäß dem Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten in einem zentralen System gespeichert. Diese Erklärungen dürfen vor Eintritt des Hirntods niemandem außer den vom Spender zuvor benannten Personen offenbart werden.
Mit den neuen Regelungen wird sowohl der Weg zur Spezialisierung im Gesundheitssystem geebnet als auch die Kontrolle über sensible Produkte wie Hanf verschärft. Gleichzeitig wird durch die Förderung der Organspende eine systematischere und sicherere Struktur bei lebenswichtigen medizinischen Anwendungen angestrebt.
Nachrichtenquelle: İHA
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