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Die Liste für Erwerbsminderungsrenten der SGK wurde erneuert: 15 Krankheiten festgelegt

Die Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat die Krankheiten aktualisiert, die einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente begründen. Die neue Liste umfasst 15 Krankheiten, darunter Krebs, Epilepsie und Parkinson.

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Die Liste für Erwerbsminderungsrenten der SGK wurde erneuert: 15 Krankheiten festgelegt

Gemäß den Sozialversicherungsgesetzen können Personen, die ihr Arbeitsleben als Versicherte begonnen haben, bei Eintritt einer Erwerbsminderung aufgrund verschiedener gesundheitlicher Probleme Anspruch auf eine vorzeitige Rente haben. Dieses Recht wird im Allgemeinen in zwei Hauptkategorien unterteilt: Erwerbsminderungsrente und Rechte für Menschen mit Behinderungen.

Insbesondere für Bürger, die aufgrund gesundheitlicher Probleme Schwierigkeiten haben, ihr Arbeitsleben fortzusetzen, wird die Option der vorzeitigen Rente durch spezielle Regelungen der SGK ermöglicht.

Die Erwerbsminderungsrente gilt, wenn bestimmte Krankheiten zu einem Verlust der Arbeitskraft von 60 Prozent oder mehr führen. Allerdings wird nicht jeder Gesundheitszustand als für eine Erwerbsminderungsrente geeignet angesehen. Das gesundheitliche Problem, unter dem die Person leidet, muss zu einem ernsthaften Verlust der Arbeitskraft führen. Zudem muss die versicherte Person mindestens 10 Jahre lang gearbeitet und 1800 Tage an Beiträgen eingezahlt haben, um Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente zu haben.

Besonders für Personen, die im Berufsleben Schwierigkeiten haben, deren Gesundheitszustand sich verschlechtert oder die ein ärztliches Attest erhalten haben, das besagt, dass sie nicht mehr arbeitsfähig sind, bieten die Möglichkeiten der vorzeitigen Rente eine große Unterstützung. Die Sozialversicherungsgesetzgebung enthält spezielle Regelungen für diesen Bedarf und stellt sicher, dass die Bürger von den Rentenvorteilen profitieren können, auf die sie Anspruch haben.

KRANKHEITEN, DIE VON DER SGK IM RAHMEN DER ERWERBSMINDERUNGSRENTE BERÜCKSICHTIGT WERDEN

Wie aus einem Bericht von Sözcü hervorgeht, sind die Krankheiten, die in der von der SGK veröffentlichten Liste für Erwerbsminderungsrenten enthalten sind, wie folgt aufgeführt:

Krebs

Epilepsie

Parkinson-Krankheit

Hirntumoren

Behçet-Krankheit

Organtransplantation (außer Knochenmark)

AIDS

Tuberkulose

Leberzirrhose

Intelligenzminderung

Schizophrenie

Bipolare Störung

Multiple Sklerose (MS)

Zerebralparese

Lähmung

Gliedmaßenverlust

Demenz

Sehverlust


Nachrichtenquelle: 12punto