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SGK nimmt Krebsmedikament in die Erstattungsliste auf

In einem von einem Lungenkrebspatienten in Izmir angestrengten Prozess entschied das Gericht, dass die Sozialversicherungsanstalt (SGK) die Kosten für ein Medikament in Höhe von 92.270 TL übernehmen muss, das nicht auf ihrer Erstattungsliste stand. Das Urteil wurde vom Berufungsgericht bestätigt.

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SGK nimmt Krebsmedikament in die Erstattungsliste auf

Eine Person, die in Izmir-Çiğli lebt und bei der Lungenkrebs diagnostiziert wurde, reichte Klage ein, nachdem die SGK die Kosten für ein vom Arzt verschriebenes Medikament, dessen Kosten pro Kur 92.270 Lira betragen, nicht übernommen hatte. Das Gericht entschied, dass die SGK die Kosten für das Medikament tragen muss.

A.K., wohnhaft im Bezirk Çiğli, wandte sich an das Gericht, nachdem er erfahren hatte, dass ein von seinem Arzt verschriebenes Medikament nach der vor etwa einem Jahr erfolgten Diagnose Lungenkrebs nicht von der SGK übernommen wurde und die Kosten für dieses Medikament 92.270 Lira pro Kur betragen.

SGK LEGT EINSPRUCH EIN

Das 6. Verwaltungsgericht Izmir entschied über den Antrag auf Übernahme der Kosten für dieses Medikament durch die SGK. In der Entscheidung wurde unter Berufung auf Artikel 56 der Verfassung betont, dass die Bereitstellung des betreffenden Medikaments durch die Verwaltung ununterbrochen gewährleistet werden müsse.

Nachdem die SGK gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, prüfte die 5. Kammer für Verwaltungsstreitsachen des Regionalverwaltungsgerichts Izmir den Fall und stellte fest, dass die Begründung des erstinstanzlichen Urteils verfahrens- und gesetzeskonform sei und kein Grund für eine Aufhebung der Entscheidung vorliege.



Nachrichtenquelle: 12punto

SGK Krebspatient