Start am 1. Juni: Begrenzung auf 2 Einrichtungen für Ärzte in Privatkliniken
Eine neue Regelung, die das Arbeitsmodell von Ärzten im privaten Gesundheitssektor verändern wird, tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Mit dem neuen System ist vorgesehen, dass Ärzte weitgehend im Rahmen des 4A-Status arbeiten; zudem darf ein Arzt in maximal zwei privaten Gesundheitseinrichtungen tätig sein.
Die Regelung, die das Arbeitssystem von Ärzten in privaten Gesundheitseinrichtungen neu gestalten wird, tritt am 1. Juni 2026 in Kraft. Mit der neuen Anwendung werden die regionalen Gesundheitsdirektionen die bestehenden Arbeitsgenehmigungen der in Privatkliniken tätigen Ärzte annullieren und diese gemäß den neuen Regeln neu ausstellen.
BEGRENZUNG AUF ZWEI EINRICHTUNGEN FÜR ÄRZTE
Im Rahmen der neuen Regelung wird davon ausgegangen, dass Ärzte überwiegend als Angestellte mit 4A-Status arbeiten. Zudem wird die Anzahl der privaten Gesundheitseinrichtungen, in denen ein Arzt gleichzeitig tätig sein kann, auf zwei begrenzt.
Die besagte Anwendung hat insbesondere aufgrund der Einschränkung der Möglichkeiten für Ärzte, in mehreren Gesundheitszentren zu arbeiten, sowie der Beschränkungen des freiberuflichen Arbeitsmodells zu Diskussionen geführt.
BEWERTUNG DURCH DIE TTB
Gegenüber der Zeitung Cumhuriyet erklärte Dr. Güray Kılıç, Vorsitzender des Ausschusses für Privatmedizin der Türkischen Ärztekammer (TTB), dass die Regelung schon lange auf der Tagesordnung stehe und die Begrenzung auf zwei Gesundheitseinrichtungen aufmerksam verfolgt werden müsse.
Kılıç äußerte, dass das neue Modell in Bezug auf die Arbeitsplatzsicherheit einige positive Aspekte aufweise, jedoch in der Praxis verschiedene Risiken berge.
„Wir setzen uns dafür ein, dass Ärzte an einem einzigen Arbeitsplatz, mit Sicherheit und einem Einkommen arbeiten, das ein menschenwürdiges Leben ermöglicht. Das 4A-System bietet wichtige Vorteile hinsichtlich Abfindungen, Jahresurlaub und Sozialrechten. Wenn die Anwendung jedoch nicht korrekt konzipiert ist, könnte sie Druck auf die Ärzte ausüben“, sagte Kılıç und wies darauf hin, dass die in der Vergangenheit angewandten Modelle der freiberuflichen Tätigkeit und des Dienstleistungskaufs zu ernsthaften Benachteiligungen geführt hätten.
AUSWIRKUNGEN AUF EINKOMMENS- UND RENTENRECHTE
Kılıç erklärte, dass das neue System direkte Auswirkungen auf die Einkommensteuer, die Sozialversicherungsbeiträge (SGK) und die Rentenansprüche haben werde, und sagte, dass Änderungen bei der Kostenbeteiligung zu Unterschieden beim Nettoeinkommen der Ärzte führen könnten.
Kılıç merkte an, dass sie der Regelung vorsichtig gegenüberstünden: „Dieses System könnte einige Unsicherheiten beseitigen. Sollten jedoch Risiken wie der Druck zur Entlassung, Einkommensverluste und Unsicherheit entstehen, werden wir uns dagegen wehren. Wir werden den Prozess genau verfolgen“, so seine Worte.
Nachrichtenquelle: 12punto
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