Verordnung zur Hausarztmedizin geändert: Neue Regelungen in Kraft
Die Änderungen an der Verordnung zur Hausarztmedizin wurden im Amtsblatt veröffentlicht und sind in Kraft getreten; sie umfassen umfassende Neuregelungen zum Status von Familienmedizinzentren, zur Personaleinstellung, zu Gewaltvorfällen, zu Ausbildungsprozessen und zu physischen Anforderungen.
Die Änderungen an der Durchführungsverordnung zur Hausarztmedizin wurden im Amtsblatt veröffentlicht und sind in Kraft getreten. Mit der neuen Regelung wurden zahlreiche Punkte aktualisiert, die den Status, die physischen Bedingungen, die Personalstruktur und die Dienstleistungsprozesse der Familienmedizinzentren betreffen.
In der Verordnung wurde explizit festgelegt, dass Familienmedizinzentren öffentliche Gesundheitseinrichtungen sind. Während die physischen Mindestanforderungen der Dienstleistungsräume an die Bedürfnisse angepasst wurden, wurde zudem festgelegt, dass gemeinsam genutzte Materialien in den Zentren Eigentum der Einrichtung sind. Darüber hinaus wurde die Liste der bei der Leistungserbringung verwendeten medizinischen Geräte und Verbrauchsmaterialien aktualisiert und präzisiert.
REGELUNG ZUR FÖRDERUNG DER PERSONALEINSTELLUNG
Die Verfahren und Grundsätze für die Einstellung von Personal im Hausarztsystem wurden geändert. Mit dieser Neuregelung soll die Anzahl der Hausärzte und Familienmedizin-Mitarbeiter erhöht werden. Ärzten, die ihren Dienst aufgrund von Wehrdienst oder Mutterschutz unterbrochen haben, wurde bei einer Rückkehr in den Dienst ein Vorrangrecht eingeräumt. Die Bedingungen für die Ausübung dieses Rechts wurden detailliert festgelegt und die Fristen für das Bewerbungsverfahren präzisiert.
NEUE ANWENDUNG GEGEN GEWALT IM GESUNDHEITSWESEN
Die Verordnung enthält zudem eine neue Regelung für Fälle von Gewalt gegen medizinisches Personal. Demnach wird die Registrierung eines Bürgers bei einem Hausarzt im Falle eines Gewaltvorfalls vorrangig in ein anderes Familienmedizinzentrum verlegt. Sollte sich in der Wohnregion der Person kein weiteres Zentrum befinden, erfolgt eine Zuweisung an eine andere hausärztliche Einheit innerhalb desselben Zentrums.
ZEITLICHE BEGRENZUNG FÜR ANPASSUNGSSCHULUNGEN EINGEFÜHRT
Auch die Ausbildungsregelungen für den Übergang in das Hausarztsystem wurden aktualisiert. Demnach ist das Personal, das in das System eintritt, verpflichtet, die Anpassungsschulungen der ersten Stufe innerhalb von drei Monaten nach Dienstantritt zu absolvieren. Zudem wurden die Prozesse zur Nutzung des hausärztlichen Informationssystems des Gesundheitsministeriums in die Verordnung aufgenommen.
RAUMORDNUNG IN FAMILIENMEDIZINZENTREN GEÄNDERT
Im Rahmen der Regelungen zu den physischen Bedingungen wurden die Kriterien für Räume in Familienmedizinzentren neu festgelegt. Die zuvor für jeweils vier Ärzte vorgeschriebene zusätzliche Raumanforderung wurde mit der neuen Regelung auf einen Raum für jeweils fünf Ärzte geändert. Um ungenutzte Räume in das System zu integrieren, ist geplant, diese Flächen als hausärztliche Einheiten zu nutzen.:
Nachrichtenquelle: İHA
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