Antwort des Verfassungsgerichts an den Kassationshof: Freilassung erwartet!
Das Verfassungsgericht (AYM) hat zum zweiten Mal eine Entscheidung über die Verletzung der Grundrechte des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay getroffen. In einer gestern Abend veröffentlichten Erklärung betonte das AYM, dass die Entscheidung des Kassationshofs (Yargıtay) einen klaren Verfassungsverstoß darstelle. Während die Entscheidung im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wird die Freilassung von Atalay erwartet.
Das Verfassungsgericht (AYM) hat zum zweiten Mal eine Entscheidung über die Verletzung der Grundrechte des inhaftierten TİP-Abgeordneten Can Atalay getroffen.
"KASSATIONSHOF HAT GRUNDRECHTSVERLETZUNG VERURSACHT"
Nach der Entscheidung veröffentlichte das AYM eine Pressemitteilung zu Atalay. Darin heißt es: „Der Prozess, der durch die Entscheidung des Kassationshofs unter Missachtung der Verfassungsbestimmungen geprägt wurde, steht in klarem Widerspruch zum Wortlaut der Verfassung.“
In der Erklärung wurde zudem festgehalten: „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Prozess, der mit der Übermittlung eines in die Zuständigkeit des erstinstanzlichen Gerichts fallenden Aktenstücks an den Kassationshof begann und durch eine Entscheidung des Kassationshofs unter Missachtung der Verfassungsbestimmungen geprägt wurde, einen klaren Verstoß gegen den Wortlaut der Verfassung darstellt. Dies hat letztlich zur Verletzung des Rechts des Beschwerdeführers auf Individualbeschwerde, seines Rechts auf Wählbarkeit und politische Betätigung sowie seines Rechts auf Freiheit und Sicherheit der Person geführt.“
FREILASSUNG ERWARTET
Während die Entscheidung zudem im Amtsblatt veröffentlicht wurde, ist die begründete Entscheidung bei der Geschäftsstelle des 13. Schwurgerichts eingegangen. Die Freilassung von Atalay wird erwartet.
Nachrichtenquelle: 12punto
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