Anwaltskammer Istanbul startet Rechtsstreit gegen 8.-März-Verbot
Das Zentrum für Frauenrechte der Anwaltskammer Istanbul hat Klage gegen die behördliche Entscheidung eingereicht, alle Veranstaltungen im Rahmen des Internationalen Frauentags am 8. März in Beyoğlu zu verbieten.
Während zum 24. Feminist Night March am Internationalen Frauentag am 8. März in Taksim aufgerufen wurde, gab das Bezirksamt Beyoğlu bekannt, dass es alle Open-Air-Veranstaltungen im Bezirk, einschließlich Versammlungen, Märschen, Presseerklärungen, Flugblattverteilungen und Sitzstreiks, für die Dauer von 24 Stunden am 8. März untersagt. Mit dieser Entscheidung wurde die Durchführung von Veranstaltungen, an denen Frauen und LGBTI+-Personen teilnehmen wollten, unterbunden.
Nach der Entscheidung gab das Zentrum für Frauenrechte der Anwaltskammer Istanbul bekannt, dass es bei den Justizbehörden die Aufhebung des Verbots beantragt habe, da dieses rechtswidrig sei. In der Erklärung der Anwaltskammer hieß es: „Die Begründung für das besagte Verbot, das Grundrechte und Freiheiten willkürlich einschränkt, ist inakzeptabel und in jeder Hinsicht rechtswidrig. Dementsprechend hat die Anwaltskammer Istanbul heute Klage auf Aufhebung des Verwaltungsakts gegen die rechtswidrige Verbotsentscheidung eingereicht.“
VERLETZUNG VERFASSUNGSMÄSSIGER RECHTE UND AUFRUF ZUM KAMPF
In der Erklärung wurden zudem folgende Einschätzungen vorgenommen:
„Systematische Verbotsentscheidungen gegen Aktionen, bei denen Frauen und LGBTI+-Personen ihre Forderungen nach Gleichheit und Freiheit zum Ausdruck bringen, sind zur Routine geworden; verfassungsmäßige Rechte werden durch willkürliche Entscheidungen der Verwaltung verletzt. Das jedes Jahr systematisch verhängte Verbot des feministischen Nachtmarsches am 8. März und der Pride-Märsche von LGBTI+-Personen ist eines der auffälligsten Beispiele für diese Verstöße.
In diesem Rahmen fordern wir die Behörden auf, im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit sowie den Grundrechten und Freiheiten zu handeln; wir geben der Öffentlichkeit bekannt, dass wir unsere Klage auf Aufhebung weiterverfolgen und unseren Kampf für ein Ende der willkürlichen Verbote fortsetzen werden.“
Auch Frauenrechtsaktivistinnen und Nichtregierungsorganisationen äußerten sich empört über die Entscheidung, betonten die Notwendigkeit des Schutzes verfassungsmäßiger Rechte und erklärten, dass sie den juristischen Prozess genau verfolgen würden. Es bleibt mit Spannung abzuwarten, wie der juristische Prozess bezüglich des Verbots durch das Bezirksamt Beyoğlu in den kommenden Tagen ausgehen wird.
Nachrichtenquelle: 12punto
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