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Arbeitnehmerin, die unter Druck zur Kündigung gezwungen wurde, hat Anspruch auf Abfindung

Eine Frau in Gaziantep, die nach Druck am Arbeitsplatz ein Kündigungsschreiben verfasst hatte, hat nach einem geführten Rechtsstreit Anspruch auf Abfindung erhalten.

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Arbeitnehmerin, die unter Druck zur Kündigung gezwungen wurde, hat Anspruch auf Abfindung

Gaziantep: S.Y., die in einem Kinderbekleidungsgeschäft in einem Einkaufszentrum arbeitete, verfasste unter dem Druck des Regionalleiters weinend ein Kündigungsschreiben und verließ das Unternehmen.

Die Frau, die einen Rechtsstreit zur Erlangung ihrer Abfindung einleitete, wurde vom 9. Arbeitsgericht Gaziantep zunächst abgewiesen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung vom 5. Oktober 2021 damit, dass das Kündigungsschreiben vollständig handschriftlich verfasst worden sei und nicht bewiesen werden konnte, dass das Schreiben unter Zwang zustande kam, weshalb eine Abfindungszahlung nicht für angemessen befunden wurde. S.Y. legte gegen das Urteil Berufung bei einer höheren Instanz ein und gewann den Rechtsstreit.

In der begründeten Entscheidung der 14. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Gaziantep wurde festgestellt, dass S.Y. laut Zeugenaussagen mit dem Regionalleiter E.S.A. auf die Terrasse gegangen war, um zu sprechen, und dass S.Y. anschließend weinend herunterkam und das Kündigungsschreiben verfasste.

"ES WURDE FESTGESTELLT, DASS DAS KÜNDIGUNGSSCHREIBEN UNTER DRUCK UND DROHUNG UNTERZEICHNET WURDE"

In der Entscheidung, in der es hieß, dass sowohl ein neutraler öffentlicher Zeuge als auch andere Zeugen ähnliche Aussagen machten, wurde festgehalten, dass das Kündigungsschreiben der Klägerin unter Druck und Drohung unterzeichnet wurde.

Unter Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit der Klägerin von 4 Jahren, 7 Monaten und 26 Tagen wurde in der Entscheidung dargelegt, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ohne triftigen Grund dem gewöhnlichen Lauf der Dinge widersprechen würde, und das Kündigungsschreiben wurde rechtlich für ungültig erklärt.

In der Entscheidung wurde festgehalten, dass nach der Rechtsprechung der höheren Gerichte in solchen Fällen davon auszugehen sei, dass das Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber unrechtmäßig beendet wurde, und aus diesen Gründen habe die Klägerin Anspruch auf Abfindung.

Die Kammer verurteilte das Unternehmen zur Zahlung von 12.056 Lira zuzüglich Zinsen an die Arbeitnehmerin mit einer Betriebszugehörigkeit von 4 Jahren, 7 Monaten und 26 Tagen. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

"EIN GERECHTES UND GUTES URTEIL"

Der Anwalt von S.Y., Abdulkadir Akıllar, erklärte, dass seine Mandantin das Kündigungsschreiben unter Druck verfasst habe.

Akıllar erläuterte, dass seine Mandantin ihn kontaktiert habe, um ihre Rechte nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen einzufordern, und fuhr fort:

"Meine Mandantin sagte, dass sie selbst nach ihrer Heirat nicht kündigen wollte, sondern weiterarbeiten wollte, und dass sie, wenn sie gewollt hätte, hätte kündigen und eine Abfindung wegen Heirat erhalten können, dies aber nicht tat. Sie erklärte, dass ihr Weg offen gewesen wäre, wenn sie nicht zur Kündigung gezwungen worden wäre, und dass sie daher geschädigt wurde und Klage einreichen wollte. Aufgrund der Aufrichtigkeit meiner Mandantin haben wir die Klage eingereicht. In den folgenden Phasen wurde durch die Zeugenaussagen und die Sichtung der Kameraaufnahmen bewiesen, dass der Regionalleiter wütend auf meine Mandantin zuging, es zu einem Streit kam und sie weinend das Kündigungsschreiben verfasste."

Akıllar erinnerte daran, dass das erstinstanzliche Gericht ihre Klage mit der Begründung abgewiesen hatte, dass aufgrund der handschriftlichen Verfassung des Kündigungsschreibens "kein Anspruch auf Abfindung bestehe", und bewertete das Urteil wie folgt: "Daraufhin setzten wir unseren Rechtsstreit fort und legten Berufung ein, indem wir all diese Gründe darlegten. Die 14. Zivilkammer des Oberlandesgerichts Gaziantep fällte ein sehr gerechtes und gutes Urteil. Sie hob das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf und entschied zugunsten unseres Abfindungsantrags mit der Begründung, dass die unter Tränen verfasste Kündigung erwiesen sei, eine freiwillige Kündigung unter diesen Bedingungen nicht möglich sei, ihr Wille beeinträchtigt wurde und sie daher Anspruch auf Abfindung habe."


Nachrichtenquelle: 12punto