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Bemerkenswerte Erklärung von Verfassungsgerichtspräsident Arslan vor Amtsende: 'Es ist eine verfassungsrechtliche Pflicht'

Der Präsident des Verfassungsgerichts, Zühtü Arslan, äußerte sich zur anhaltenden Debatte über die Urteile des Verfassungsgerichts, die nach der Entscheidung über die Grundrechtsverletzung im Fall des inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, und der anschließenden Aberkennung seines Mandats entbrannte. Er betonte: „Wir mögen sie nicht mögen oder ihnen nicht zustimmen, aber die Umsetzung der Urteile des Verfassungsgerichts ist eine verfassungsrechtliche Pflicht.“

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Bemerkenswerte Erklärung von Verfassungsgerichtspräsident Arslan vor Amtsende: 'Es ist eine verfassungsrechtliche Pflicht'

Trotz zweier Urteile über eine Grundrechtsverletzung im Fall des inhaftierten TİP-Abgeordneten für Hatay, Can Atalay, hatte der stellvertretende Parlamentspräsident Bekir Bozdağ die Entscheidung des Kassationshofs zur Aberkennung von Atalays Mandat im Parlament verlesen.

Mit dieser Entscheidung wurde die Nichtumsetzung von Urteilen des Verfassungsgerichts sowie die Rechtslage in der Türkei erneut zum Gegenstand kontroverser Diskussionen.

Der Präsident des Verfassungsgerichts, Zühtü Arslan, betonte in seiner Abschiedsrede vor dem Ende seiner Amtszeit die Bedeutung der nicht umgesetzten Urteile des Verfassungsgerichts.

„SIE MÖGEN SIE NICHT MÖGEN ODER IHNEN NICHT ZUSTIMMEN, ABER...“

Arslan erklärte dazu:

„Es handelt sich nicht um eine Revisionsprüfung, sondern um eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit. Es gibt keinerlei rechtliche Grundlage oder Basis dafür, Urteile des Verfassungsgerichts mit der Begründung nicht zu befolgen, dass Meinungsverschiedenheiten bestehen. Wir mögen sie nicht mögen oder ihnen nicht zustimmen, aber ihre Umsetzung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Präsident des Verfassungsgerichts Zühtü Arslan AYM Can Atalay