Bemerkenswertes Urteil des Kassationshofs in Scheidungsverfahren: Ehemann, der die Kochkünste seiner Frau herabwürdigte, als schwer schuldig eingestuft
Die 2. Zivilkammer des Kassationshofs entschied, dass ein Ehemann, der die Arbeit seiner Frau geringschätzte und die Bedürfnisse des Haushalts nicht deckte, schwer schuldig ist.
Die 2. Zivilkammer des Kassationshofs (Yargıtay) hat in einem Scheidungsverfahren, in dem sich beide Parteien gegenseitig Beleidigungen vorwarfen, ein Urteil bestätigt, das den Ehemann als schwer schuldig einstuft, da er die von seiner Frau zubereiteten Speisen ständig herabwürdigte, sie beleidigte und die Lebensmittelbedürfnisse des Haushalts nicht ausreichend deckte.
Das Paar, das unter schwerer Zerrüttung der Ehe litt, reichte beim Familiengericht gegenseitige Scheidungsklagen ein. Der klagende Ehemann behauptete, seine Frau habe ihn mit Worten wie „alter Knacker“, „senil“, „Dreckstück“ und „hau ab“ beleidigt, ihm kein Essen gegeben und den Kühlschrank abgeschlossen. Der Mann forderte zudem das Sorgerecht für das gemeinsame Kind sowie die Zuerkennung von materiellem und immateriellem Schadensersatz.
Die Frau gab an, ihr Ehemann habe sie und ihre Kinder aus einer früheren Ehe herabgewürdigt. Sie argumentierte, dass er ihre Kochkünste ständig kritisiert habe und Ausdrücke wie „Dein Essen ist schrecklich“, „Dein Essen ist giftig“, „Du bist dumm“, „Was verstehst du schon davon“, „Diebin“ und „Schamlose“ verwendet habe.
Das Familiengericht erkannte an, dass sich die Parteien gegenseitig beleidigt hatten. Das Gericht entschied jedoch, dass der Ehemann aufgrund der verbalen Herabwürdigung seiner Frau, der mangelnden Versorgung des Haushalts mit Lebensmitteln sowie seines Verhaltens, das die Arbeit seiner Frau geringschätzte, als schwerer schuldig anzusehen sei als die Frau.
Das Gericht ordnete die Scheidung der Parteien an, sprach dem Vater das Sorgerecht für das gemeinsame Kind zu und legte eine monatliche Unterhaltszahlung zugunsten der Frau fest. Zudem wurde der Ehemann zur Zahlung von 20.000 TL materiellem und 15.000 TL immateriellem Schadensersatz an die Frau verurteilt.
Nachdem der Mann gegen das Urteil Berufung und anschließend Revision eingelegt hatte, landete der Fall vor der 2. Zivilkammer des Kassationshofs. Die Kammer bestätigte das Urteil, da sie die Bewertungen des erstinstanzlichen Gerichts und des Regionalgerichts für rechtmäßig befand.
In der Entscheidung wurde betont, dass herabwürdigende Äußerungen gegenüber dem Ehepartner innerhalb der ehelichen Gemeinschaft sowie die Nichterfüllung grundlegender familiärer Pflichten bei der Beurteilung des Verschuldens berücksichtigt werden können. Damit wurde verdeutlicht, dass Worte und Verhaltensweisen, die die Arbeit des Ehepartners geringschätzen, ein wesentlicher Faktor bei der Feststellung des Verschuldens in Scheidungsverfahren sind.
Nachrichtenquelle: 12punto
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