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Diskriminierungsstrafe gegen TRT nach Belästigungsvorwürfen: Entscheidung im Rechtsstreit einer Beamtin gefallen

Die türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) hat gegen den türkischen Rundfunk TRT eine Geldstrafe in Höhe von 204.000 TL verhängt. Die Behörde wertete es als Diskriminierung, dass eine Beamtin unter die Aufsicht eines stellvertretenden Direktors gestellt wurde, den sie zuvor wegen Belästigung angezeigt hatte.

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Diskriminierungsstrafe gegen TRT nach Belästigungsvorwürfen: Entscheidung im Rechtsstreit einer Beamtin gefallen

Eine bei der TRT-Direktion Çukurova beschäftigte Beamtin hatte wiederholt Beschwerde bei der Institution eingereicht, nachdem sie eigenen Angaben zufolge 2014 von einem Techniker der Anstalt namens M.K. belästigt worden war. Trotz der Belästigungsvorwürfe wurde die Beamtin, die als Opfer gilt, von ihrer damaligen Position abgezogen und gezwungen, unter der Leitung von M.K. zu arbeiten, gegen den sie zuvor Beschwerde eingelegt hatte. Daraufhin wurde der Fall vor die türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde (TİHEK) gebracht.

Nach Angaben der Beamtin hatte sie die Belästigungen und Drohungen, denen sie nach einer Auseinandersetzung mit M.K. ausgesetzt war, schriftlich bei der Institution gemeldet, doch die Reaktion beschränkte sich lediglich auf eine Verwarnung. M.K. stieg innerhalb kurzer Zeit zum stellvertretenden Direktor der Anstalt auf. Obwohl die Beamtin in verschiedenen Abteilungen tätig war, wurde sie im Jahr 2024 erneut gezwungen, im Zuständigkeitsbereich von M.K. zu arbeiten.

Die Beamtin hielt ihren Einspruch schriftlich fest: „Ich halte es für nicht vertretbar, dass eine Versetzung in diese Abteilung bedeutet, mit einer Person zusammenarbeiten zu müssen, von der ich zuvor mehrfach belästigt wurde.“ Dennoch beharrte die TRT-Führung auf der Versetzungsentscheidung. Nach diesen Vorfällen leitete die betroffene Beamtin rechtliche Schritte ein; sie wandte sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung an die Generalstaatsanwaltschaft und wegen Diskriminierung an die TİHEK.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mit der Begründung ein, dass die Vorwürfe aus den Jahren 2013-2014 stammten, Beweise fehlten und die Anzeige nicht fristgerecht erfolgt sei. Die TİHEK stellte jedoch fest, dass die erzwungene Zusammenarbeit mit demselben Vorgesetzten in derselben Abteilung trotz jahrelanger Beschwerden und der Viktimisierung der Frau einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot darstellt.

In der von der Behörde erstellten begründeten Entscheidung wurde festgehalten, dass „der Arbeitnehmer nicht beweisen muss, ob er Mobbing oder Diskriminierung ausgesetzt war, sondern dass der Arbeitgeber nachweisen muss, dass keine Diskriminierung stattgefunden hat“. TRT verteidigte sich damit, dass die Maßnahme auf den betrieblichen Dienstbedarf zurückzuführen sei und im Rahmen des Ermessensspielraums liege. Die Institution konnte diese Begründung jedoch nicht mit konkreten Daten untermauern.

In der Entscheidung wurde folgende Bewertung vorgenommen: „Dass die Antragstellerin von ihrer bisherigen Aufgabe entbunden und dem stellvertretenden Direktor M.K. unterstellt wurde, gegen den sie mehrfach Beschwerde eingereicht hatte, erweckt den starken Eindruck, dass sie aufgrund ihrer Beschwerden bestraft wurde. Die betroffene Institution hätte beweisen müssen, dass diese Zuweisung nicht mit der Absicht erfolgte, die Person zu viktimisieren; es konnte jedoch keine ausreichende Erklärung vorgelegt werden. Folglich wurde festgestellt, dass das Diskriminierungsverbot verletzt wurde.“

Die türkische Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde kam zu dem Schluss, dass TRT gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen hat, und verhängte gegen die Institution eine Geldstrafe in Höhe von 204.000 TL. Die Entscheidung wurde mit Stimmenmehrheit getroffen.


Nachrichtenquelle: 12punto