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Entscheidung des Kassationshofs betrifft Millionen Mieter! Räumungsklage möglich...

Der Kassationshof stellte fest, dass bei Mietzahlungen per IBAN die Überweisungsgebühren vom Mieter zu tragen sind. Bei unvollständigen Zahlungen kann eine Räumung angeordnet werden.

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Entscheidung des Kassationshofs betrifft Millionen Mieter! Räumungsklage möglich...

Der Kassationshof (Yargıtay) hat eine richtungsweisende Entscheidung für Mieter getroffen, die ihre Miete per IBAN überweisen.

Wie Merve Kapan von Sözcü berichtet, hatte ein Mieter ursprünglich vereinbart, die Miete bar an den Vermieter zu zahlen. Im weiteren Verlauf begann er jedoch, die Mietzahlungen per Banküberweisung zu tätigen. Dabei wurde behauptet, dass aufgrund der bei der Überweisung anfallenden Bankgebühren ein zu geringer Betrag beim Vermieter einging. Daraufhin beantragte der Vermieter die Räumung der Wohnung mit der Begründung, dass der fehlende Betrag als ausstehende Mietschuld zu werten sei.

Das erstinstanzliche Gericht entschied zwar, dass die Miete vollständig gezahlt werden müsse, traf jedoch keine klare Entscheidung darüber, ob die Überweisungsgebühr in der Verantwortung des Mieters liege. Auf Einspruch des Vermieters wurde der Fall vor den Kassationshof gebracht. Dieser hob das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts auf und ordnete eine Neuverhandlung an. Im Ergebnis änderte das Gericht seine frühere Entscheidung und ordnete die Räumung durch den Mieter an.

ÜBERWEISUNGSGEBÜHREN LIEGEN IN DER VERANTWORTUNG DES MIETERS

Der Vermieter argumentierte, dass aufgrund der nicht gezahlten Überweisungsgebühren bei der Banktransaktion eine unvollständige Zahlung erfolgt sei. Die Zivilkammer des Kassationshofs berücksichtigte dieses Argument und traf eine kritische Entscheidung.

Das Gericht stellte fest, dass bei Mietzahlungen per Banküberweisung die anfallenden Gebühren vom Mieter zu tragen sind. Andernfalls gelte die Zahlung als unvollständig, was einen Grund für eine Räumungsklage darstellen könne.

In der Entscheidung des Kassationshofs heißt es:

"Unvollständig geleistete Zahlungen werden nicht als rechtmäßig anerkannt, sofern sie nicht wie vereinbart erfolgen. Das Gericht muss den Einspruch gegen die eingeforderten ausstehenden Mietbeträge zurückweisen und die Räumung durch den Mieter anordnen. Das Urteil wurde mit Stimmenmehrheit aufgehoben."


Nachrichtenquelle: 12punto

Kassationsgerichtshof Mieter