Erste 15 Artikel des 11. Justizpakets angenommen! Weg frei für die Entlassung von 55.000 Personen
Die ersten 15 Artikel des 11. Justizpakets, das voraussichtlich 55.000 Strafgefangenen die Möglichkeit zur Entlassung bieten wird, wurden im Justizausschuss der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) angenommen.
Im Justizausschuss der TBMM haben die Beratungen zum 11. Justizpaket begonnen, das unter anderem eine Regelung aus der Covid-Zeit enthält, die für Straftaten, die am oder vor dem 31. Juli 2023 begangen wurden, einen 3 Jahre früheren Übergang vom geschlossenen in den offenen Strafvollzug sowie vom offenen Strafvollzug in die Bewährungsstrafe ermöglicht.
Die ersten 15 Artikel des Gesetzentwurfs, dessen vollständiger Name „Gesetzesvorschlag zur Änderung des türkischen Strafgesetzbuches und einiger anderer Gesetze“ lautet, wurden im Ausschuss gebilligt.
BETRUGSPROZESSE WERDEN VOR DEM AMTSGERICHT VERHANDELT
Gemäß den im Ausschuss angenommenen Artikeln fallen Gerichtsverfahren wegen „Betrugs“ künftig in den Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte (Asliye Ceza Mahkemeleri).
Mit der Änderung des Gesetzes über die Einrichtung, Aufgaben und Befugnisse der erstinstanzlichen ordentlichen Gerichte und der regionalen Berufungsgerichte soll verhindert werden, dass Zuständigkeitskonflikte entstehen, weil die im türkischen Strafgesetzbuch (TCK) aufgeführten Straftatbestände „Betrug“ und „qualifizierter Betrug“ bisher von unterschiedlichen Gerichten behandelt wurden.
BESTIMMUNGEN ZU GEISTESKRANKHEITEN IM TCK
Durch die Änderung der Bestimmung des türkischen Strafgesetzbuches zu „Geisteskrankheiten“ ist vorgesehen, dass bei Fällen, in denen teilweise geisteskranke Personen strafrechtlich verantwortlich sind, sowohl die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafen als auch die Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen, die für Geisteskranke spezifisch sind, erfolgen soll. Demnach wird gegen die betreffende Person zusätzlich eine Sicherheitsmaßnahme angeordnet.
In diesem Rahmen betragen die Zeiträume für die Unterbringung unter Aufsicht in Gesundheitseinrichtungen bei Straftaten, die mit lebenslanger Haft oder erschwerter lebenslanger Haft geahndet werden, mindestens ein Jahr, und bei Straftaten, die eine Freiheitsstrafe mit einer Obergrenze von mehr als 10 Jahren vorsehen, mindestens 6 Monate.
ÄNDERUNGEN IN ANDEREN GESETZEN
Zu den im Paket enthaltenen Artikeln gehören auch verschiedene Änderungen des Vollstreckungs- und Konkursgesetzes sowie des Anwaltsgesetzes.
AUSSCHUSS SETZT BERATUNGEN FORT
Nach der Annahme der ersten 15 Artikel des Entwurfs kündigte der Ausschussvorsitzende und Abgeordnete der AK-Partei für Istanbul, Cüneyt Yüksel, an, dass die Beratungen um 18.00 Uhr wieder aufgenommen werden.
Nachrichtenquelle: 12punto
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