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Haftstrafe für Person, die heimlich Fotos von Arbeitskollegen machte

In Samsun wurde ein öffentlicher Bediensteter zu 12 Jahren Haft verurteilt, weil er heimlich Fotos von seinen Arbeitskollegen gemacht und private Bilder von deren Computern kopiert hatte. Der Kassationsgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt.

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Haftstrafe für Person, die heimlich Fotos von Arbeitskollegen machte

Ein Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung in Samsun hat im Jahr 2018 heimlich Fotos unter den Schreibtischen von zwei Arbeitskollegen gemacht, mit denen er sich ein Büro teilte.

Darüber hinaus kopierte er persönliche und familiäre Fotos von deren Computern, während diese nicht im Raum waren, und übertrug sie auf sein eigenes digitales Gerät.

Nachdem dieser Vorfall ans Licht gekommen war, wurde gegen den Angeklagten gemäß Artikel 134 des türkischen Strafgesetzbuches wegen "Verletzung der Privatsphäre" Anklage erhoben. Das 8. Strafgericht erster Instanz in Samsun verurteilte den Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 12 Jahren, wobei für jedes Opfer 6 Jahre veranschlagt wurden.

KASSATIONSGERICHTSHOF BESTÄTIGT URTEIL

Während die Opfer forderten, dass der Angeklagte auch wegen "sexueller Belästigung" sowie "rechtswidriger Weitergabe oder Verschaffung von Daten" bestraft werden solle, legte der Angeklagte Berufung gegen das Urteil ein und argumentierte, das Strafmaß sei zu hoch. Der Fall wurde vor den Kassationsgerichtshof gebracht.

Die 12. Strafkammer des Kassationsgerichtshofs bestätigte die vom erstinstanzlichen Gericht verhängte 12-jährige Haftstrafe. In der Entscheidung wurde festgestellt, dass das Gerichtsverfahren den verfahrensrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen entsprach und die Handlungen des Angeklagten erwiesen seien. Die Revisionsanträge wurden einstimmig abgelehnt und das Urteil bestätigt.


Nachrichtenquelle: 12punto

Kassationsgerichtshof