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H.K.G.-Prozess beginnt erneut: Kassationsgericht stellt Verfahrensfehler fest

Die 9. Strafkammer des Kassationsgerichts hat die im Fall des sexuellen Missbrauchs von H.K.G. verhängten Urteile aufgrund von Verfahrensfehlern aufgehoben und die Wiederaufnahme des Prozesses angeordnet.

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H.K.G.-Prozess beginnt erneut: Kassationsgericht stellt Verfahrensfehler fest

Die 9. Strafkammer des Kassationsgerichts hat im Fall der Zwangsheirat und des sexuellen Missbrauchs von H.K.G., der Tochter von Yusuf Ziya Gümüşel, dem Gründer der mit der İsmailağa-Gemeinschaft verbundenen Hiranur-Stiftung, eine wichtige Entscheidung getroffen.

Das Gericht hob die zuvor verhängten Urteile aufgrund eines Verfahrensfehlers auf.

Kadir İstekli war wegen qualifizierten sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu 30 Jahren Haft verurteilt worden, der Vater Yusuf Ziya Gümüşel zu 20 Jahren und die Mutter zu 16 Jahren und 8 Monaten Haft.

Das Berufungsgericht hatte diese Strafen jedoch als unzureichend erachtet und die Strafe für İstekli auf 36 Jahre erhöht.

Das Kassationsgericht befand die Überweisung des Falls durch das Berufungsgericht an das erstinstanzliche Gericht für verfahrenswidrig und entschied, dass der Fall vom Berufungsgericht selbst geprüft werden müsse. Nach dieser Entscheidung wird der Fall erneut vor der 20. Strafkammer des Regionalgerichts Istanbul verhandelt.

Der Journalist Alican Uludağ erklärte, dass diese Entscheidung des Kassationsgerichts unterstreiche, dass das Berufungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden müsse.


Nachrichtenquelle: 12punto

Sexueller Missbrauch Prozess H.K.G Haftstrafe Hiranur-Stiftung İsmailağa-Gemeinde