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Justizminister Tunç zur „Justizkrise“: „Änderungen an den Verfahrensregeln des Verfassungsgerichts sind möglich“

Justizminister Yılmaz Tunç hat sich zur Justizkrise geäußert, die durch die Strafanzeige des Kassationshofs gegen die Mitglieder des Verfassungsgerichts (AYM) ausgelöst wurde, nachdem diese eine Verletzung der Rechte des TİP-Abgeordneten Can Atalay festgestellt hatten. Tunç erklärte: „Die Verfahrensregeln des Verfassungsgerichts können geändert werden.“

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Justizminister Tunç zur „Justizkrise“: „Änderungen an den Verfahrensregeln des Verfassungsgerichts sind möglich“

Die Auswirkungen der Justizkrise, die durch die Weigerung des Kassationshofs (Yargıtay) begann, das Urteil des Verfassungsgerichts (AYM) zur Verletzung der Rechte von Can Atalay anzuerkennen, halten an.

Minister Tunç erklärte, dass es aufgrund von Unklarheiten sowohl im Gesetz als auch in der Verfassung zu einer Krise zwischen dem Verfassungsgericht und dem Kassationshof gekommen sei, und betonte: „Wir müssen diese Unklarheiten schnell beseitigen. Es können Änderungen am Gesetz über die Verfahrensregeln des Verfassungsgerichts vorgenommen werden.“ Tunç merkte zudem an, dass auch Änderungen an der Struktur des Verfassungsgerichts möglich seien.

„KANN ES DAS IN EINEM RECHTSSTAAT GEBEN?“

Im Gespräch mit dem Milliyet-Kolumnisten Abdullah Karakuş erklärte Tunç, dass das Verfassungsgericht auf Basis seiner eigenen Geschäftsordnung urteile, und sagte: „Es kann die Geschäftsordnung nach Belieben ändern. Daher gibt es keinen Kontrollmechanismus. Niemand kann eine Nichtigkeitsklage gegen die vom Verfassungsgericht erlassene Geschäftsordnung einreichen. Gegen die Geschäftsordnung der Großen Nationalversammlung der Türkei (TBMM) kann hingegen eine Nichtigkeitsklage eingereicht werden. Nur das Gericht selbst kann seine Geschäftsordnung ändern. Kann es das in einem Rechtsstaat geben?“

AUFRUF ZUR NEUEN VERFASSUNG

Minister Tunç argumentierte, dass eine neue Verfassung notwendig sei und andernfalls weitere Krisen entstehen könnten: „Eine ‚Flickenteppich-Verfassung‘ wird weiterhin Probleme verursachen. Wir haben den Auflieger eines 2010er-Jahre-Sattelschleppers an einen LKW des Modells 1982 gehängt. Wir haben gesagt: ‚Los, zieh den LKW.‘ Das funktioniert so nicht. Er kommt nicht vom Fleck.“


Nachrichtenquelle: 12punto

Verfassungsgericht Kassationsgerichtshof Yılmaz Tunç