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Kritische Warnung an Mieter: Es kann sogar zur Zwangsvollstreckung kommen!

Mit einem aktuellen Urteil des Kassationsgerichtshofs liegt die Beweislast für bar gezahlte Mieten nun beim Mieter; wer seine Zahlungen nicht belegen kann, könnte mit einer Zwangsvollstreckung konfrontiert werden.

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Kritische Warnung an Mieter: Es kann sogar zur Zwangsvollstreckung kommen!

Für Mieter, die ihre Miete bar bezahlen, gibt es eine wichtige Warnung vom obersten Gerichtshof. Laut einem kürzlich ergangenen Präzedenzfall des Kassationsgerichtshofs stellt der Nachweis von bar gezahlten Mieten ein ernsthaftes Problem dar. Aus diesem Grund können Vermieter bei fehlenden Belegen problemlos ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten. Das Urteil gilt als wichtiger Wendepunkt bei der Beilegung von Streitigkeiten über Mietzahlungen.

Ein Streit zwischen einem Mieter und einem Vermieter wurde vor der 3. Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs erneut verhandelt. In dem betreffenden Fall zahlte der Mieter die Miete auf Wunsch des Vermieters bar statt per Banküberweisung. Der Vermieter leitete jedoch ein Zwangsvollstreckungsverfahren ein, mit der Begründung, dass keine Quittungen oder Bankbelege vorlägen und die Mieten nicht erhalten worden seien. Der Mieter hingegen argumentierte, die Zahlungen in bar geleistet zu haben.

Das erstinstanzliche Gericht entschied zugunsten des Mieters und stellte fest, dass dieser unter dem Druck der Zwangsvollstreckung gezahlt habe. Das Gericht erachtete die Bestätigung der Barzahlungen durch Zeugenaussagen als ausreichend und urteilte, dass der Mieter im Recht sei.

KASSATIONSGERICHTSHOF HAT ENTSCHIEDEN

Der oberste Gerichtshof betonte hingegen ausdrücklich, dass im Rahmen der geltenden Gesetze die Beweislast für die Zahlung der Miete beim Mieter liegt. Zudem wurde daran erinnert, dass der Mieter zwingend einen stichhaltigen Beweis vorlegen muss, wenn die jährliche Miete die Grenze für den Beweis durch eine Urkunde überschreitet. Es wurde unterstrichen, dass bei bestehenden schriftlichen Mietverträgen die geleisteten Zahlungen nicht allein durch Zeugenaussagen bewiesen werden können.

Aus diesen Gründen hob der Kassationsgerichtshof das Urteil der ersten Instanz auf, da es nicht den Verfahrensvorschriften und dem Gesetz entsprach. Damit wurde die Notwendigkeit von schriftlichen Belegen, Quittungen oder Bankbelegen für die rechtliche Absicherung von Barzahlungen erneut bestätigt.

Für Mieter verdeutlicht dieses Urteil einmal mehr, wie wichtig es ist, bei Zahlungsmethoden vorsichtig zu sein und alle Zahlungen offiziell zu dokumentieren.

WELCHE DOKUMENTE SIND BEI MIETZAHLUNGEN ERFORDERLICH?

Experten empfehlen, für Mietzahlungen das Bankensystem zu nutzen. Bei Barzahlungen wird darauf hingewiesen, dass unbedingt eine vom Vermieter unterzeichnete Quittung eingeholt werden muss. Denn der Nachweis von Zahlungen allein durch Zeugen reicht oft nicht aus.

Daher ist es für Mieter von großer Bedeutung, ihre Mietzahlungen über die Bank oder durch schriftliche Belege zu tätigen, um künftig keine rechtlichen Probleme zu bekommen. Andernfalls besteht weiterhin das Risiko, trotz geleisteter Zahlung mit einer Zwangsvollstreckung wegen angeblicher „Mietschulden“ konfrontiert zu werden.


Nachrichtenquelle: 12punto