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Mieter, die Strom- und Wasserrechnungen nicht bezahlen, können geräumt werden

Zu den in den letzten Jahren zunehmenden Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern kommt ein neuer Aspekt hinzu. Der Kassationsgerichtshof hat entschieden, dass Mieter verpflichtet sind, nicht nur die Miete, sondern auch alle Nebenkosten wie Strom, Wasser und Hausgeld vollständig und fristgerecht zu zahlen.

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Mieter, die Strom- und Wasserrechnungen nicht bezahlen, können geräumt werden

Der Kassationsgerichtshof hat ein bemerkenswertes Urteil zu den häufig auftretenden Zahlungsstreitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern gefällt. Demnach reicht es nicht mehr aus, nur die Miete zu zahlen; auch die Verzögerung von Nebenkosten wie Strom, Wasser und Hausgeld wird nun als Räumungsgrund gewertet.

FALL IN YALOVA GAB DEN AUSSCHLAG

In Yalova gab ein Vermieter an, dass sein Mieter zwar die Miete regelmäßig zahle, jedoch die Strom- und Wasserrechnungen nicht begleiche, wodurch ihm ein finanzieller Schaden entstanden sei. Daraufhin leitete er eine Zwangsvollstreckung in Höhe von 314.437 Lira ein.

„VERZÖGERUNG BEI NEBENKOSTEN“ ALS RÄUMUNGSGRUND ANERKANNT

Die Zivilkammer des Kassationsgerichtshofs prüfte den Fall und gab dem Vermieter recht. Das Gremium wertete die Nichtzahlung der Rechnungen als „Zahlungsverzug“ und ordnete die Räumung des Mieters an.

Dieses Urteil läutet eine neue Ära in den Beziehungen zwischen Mietern und Vermietern ein. Ab sofort droht auch Mietern, die zwar ihre Miete pünktlich zahlen, aber bei den Nebenkosten in Verzug geraten, die Räumung.


Nachrichtenquelle: 12punto