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Missbrauch eines 13-jährigen Kindes: Strafrabatt wegen „guter Führung"

Melik Aras, der ein 13-jähriges Mädchen entführt und sexuell missbraucht hatte, wurde unter Anwendung eines Strafrabatts wegen „guter Führung" zu 15 Jahren und 10 Monaten Haft verurteilt.

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Missbrauch eines 13-jährigen Kindes: Strafrabatt wegen „guter Führung

Am 24. August 2024 wurde in Bursa ein 13-jähriges Mädchen von ihrem Nachbarn Melik Aras entführt und nach Istanbul gebracht. Das Kind wurde dort sexuell missbraucht und gab in seiner Aussage im Kinderschutzzentrum (Çocuk İzlem Merkezi) an, bereits zuvor einer ähnlichen Situation ausgesetzt gewesen zu sein. Bei der anschließenden Untersuchung im Krankenhaus wurden Befunde festgestellt, die auf einen Missbrauch hinweisen.

Melik Aras wurde nach der Tat am 25. August 2024 festgenommen, jedoch auf freien Fuß gesetzt und ohne Untersuchungshaft angeklagt.

In der von der Staatsanwaltschaft Bursa (Bursa Cumhuriyet Başsavcılığı) eingereichten Anklageschrift wurde gegen Aras eine Strafe wegen „Freiheitsberaubung" und „schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes" beantragt.

Aras blieb 14 Monate lang auf freiem Fuß und wurde erst in der Verhandlung vom 14. August in Untersuchungshaft genommen. In der fünften Verhandlung am 11. November 2025 wurde er wegen „sexuellen Missbrauchs eines Kindes" zu 16 Jahren Haft verurteilt.

Durch die Anwendung eines Strafrabatts wegen „guter Führung" wurde die Strafe jedoch auf 13 Jahre und 4 Monate reduziert. Zusätzlich wurde wegen „Freiheitsberaubung" eine Strafe von 2 Jahren und 6 Monaten verhängt, sodass sich die Gesamtstrafe auf 15 Jahre und 10 Monate Haft beläuft.

Der Anwalt des geschädigten Kindes, Bülent Özdaman, erklärte, dass die verhängte Strafe höher hätte ausfallen können, und kündigte an, das Urteil in der Berufungsinstanz anzufechten. Özdaman sagte: „Dem Angeklagten hätte eine Strafe von 22 oder annähernd 25 Jahren auferlegt werden können, stattdessen wurde insgesamt eine Strafe von rund 16 Jahren verhängt."


Nachrichtenquelle: 12punto

Sexueller Missbrauch