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Neue rechtliche Entscheidung zur vollständigen Kontosperrung bei Renten

Es gab eine wichtige rechtliche Entwicklung bezüglich der Abzüge von Rentenzahlungen: Das Regionalgericht Adana hat ein Urteil gefällt, das es Banken ermöglicht, Renten vollständig zur Schuldentilgung einzubehalten, sofern im Kreditvertrag eine entsprechende ausdrückliche Befugnis erteilt wurde.

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Neue rechtliche Entscheidung zur vollständigen Kontosperrung bei Renten

Im Rahmen eines Rechtsstreits in Adana über die Pfändung der Rente eines Ruheständlers zur Tilgung von Bankkreditschulden hat das Berufungsgericht ein wegweisendes Urteil gefällt. Der Fall nahm seinen Anfang, als einem Bürger nach der Aufnahme eines Bankkredits im Jahr 2015 die gesamte Rente gepfändet wurde. Darüber hinaus wurde die Kontosperrung im Jahr 2016 aufgrund der Kreditschulden eines Unternehmens, für das der Rentner zeichnungsberechtigt war, fortgesetzt. Dank eines Antrags bei den zuständigen Behörden im Jahr 2018 wurden die Abzüge gestoppt und die Rente wurde wieder an den Anspruchsberechtigten ausgezahlt.

Der Rentner klagte auf Rückerstattung aller einbehaltenen Beträge mit der Begründung, dass von seiner Rente lediglich ein Viertel gepfändet werden dürfe. In seiner Verteidigung argumentierte die Bank, dass es sich bei dem aufgenommenen Kredit um einen gewerblichen Kredit handele und durch den unterzeichneten Vertrag der Bank das Recht auf Sperrung, Verrechnung und Aufrechnung des Gehalts eingeräumt worden sei.

Das erstinstanzliche Gericht gab dem Antrag des Rentners unter Berücksichtigung von Sachverständigengutachten statt. Dem Urteil des Gerichts zufolge wurde die Rückerstattung aller von der Bank vorgenommenen Abzüge angeordnet. Die Bank akzeptierte das Urteil nicht, legte Berufung ein und betonte die Gültigkeit der in den Verträgen enthaltenen ausdrücklichen Befugnis.

Das Regionalgericht Adana stellte bei der Prüfung fest, dass die Rente auf das Konto bei der Bank einging und vertragsgemäß mit den Schulden verrechnet wurde. Das Gericht erklärte, dass die ausdrückliche Befugnis im Kreditvertrag der Bank das Recht einräume, Einlagen zu sperren und zu verrechnen.

Infolgedessen wurde das Urteil der ersten Instanz aufgehoben und entschieden, dass das Vorgehen der Bank rechtmäßig war. Mit dieser neuen Entscheidung wurde der Weg dafür geebnet, dass bei einer ausdrücklichen Ermächtigung der Bank im Kreditvertrag die gesamte Rente gesperrt werden kann. Dieses Präzedenzurteil wird für Rentner in ähnlichen Situationen eine wichtige Referenz darstellen.


Nachrichtenquelle: 12punto