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Neue Regelung des Justizministeriums: Strafen für Verzögerungen bei Gerichtsanfragen

Das Justizministerium bereitet eine neue Regelung vor, um langwierige Gerichtsverfahren zu beenden, die dadurch entstehen, dass Institutionen Informationen und Dokumente, die von Gerichten angefordert wurden, nicht rechtzeitig bereitstellen. Bei Fristüberschreitungen sollen die Verantwortlichen direkt mit strafrechtlichen Sanktionen belegt werden.

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Neue Regelung des Justizministeriums: Strafen für Verzögerungen bei Gerichtsanfragen

Dass Informationen und Dokumente, die Gerichte im Rahmen von Verfahren bei öffentlichen Institutionen und Organisationen anfordern, nicht fristgerecht beantwortet werden, hat eine neue gesetzliche Regelung auf die Tagesordnung gebracht. Das Justizministerium arbeitet an einer Gesetzesänderung, die Sanktionen gegen diese Verzögerungen vorsieht, um Gerichtsverfahren zu beschleunigen.

Wie die regierungsnahe Zeitung Türkiye berichtet, ist das Ziel, dass die besagte Regelung in den kommenden Tagen verabschiedet wird und für Institutionen, die nicht rechtzeitig auf gerichtliche Schreiben antworten, eine direkte strafrechtliche Verantwortlichkeit eingeführt wird.

LANGE VERFAHRENSDAUER BLEIBT EIN THEMA

Dass sich Gerichtsverfahren in der Türkei über Jahre hinziehen, gehört weiterhin zu den wichtigsten Kritikpunkten am Justizsystem. Trotz der Einführung von Zielvorgaben für die Verfahrensdauer, alternativer Streitbeilegungsmethoden und Gesetzesänderungen konnten die Verzögerungen in den Prozessen bisher nicht verhindert werden.

In diesem Zusammenhang ist geplant, in der kommenden Zeit Schritte wie die Erhöhung der Anzahl von Richtern und Staatsanwälten, die Integration KI-gestützter Systeme in die Justizprozesse und die Neuregelung der Zustellungsinfrastruktur zu unternehmen.

Die vorbereitete Regelung wird sich nicht nur auf Personal- und Technologieinvestitionen beschränken. Es wird auch angestrebt, die Probleme beim Zugang zu den für den Fall relevanten Informationen und Dokumenten zu beseitigen, damit die Gerichte die materielle Wahrheit finden können.

In diesem Rahmen wird davon ausgegangen, dass das Ausbleiben fristgerechter Antworten von Institutionen auf gerichtliche Schreiben einer der Hauptgründe für die Blockade von Justizprozessen ist, weshalb nun abschreckendere Maßnahmen in Betracht gezogen werden.

NEUE REGELUNG WIRD SANKTIONEN KLÄREN

Quellen aus dem Justizministerium äußerten sich dazu wie folgt:

„Das Gericht schreibt eine Institution an. Basierend auf dieser Antwort wird die materielle Wahrheit ans Licht kommen. Aber dieses Schreiben wird entweder ignoriert oder die Antwortzeit verlängert sich. Dieser Umstand verzögert nicht nur die Gerichtsverfahren, sondern verhindert auch, dass die materielle Wahrheit ans Licht kommt. Derzeit mahnen die Gerichte die betreffende Institution bereits ab, wenn keine Antwort erfolgt, und kündigen eine Strafanzeige an. Aber in der Praxis funktioniert dieser Weg nicht. Mit der neuen Regelung ist nun geplant, dass bei ausbleibender Antwort bis zum Verhandlungstermin beispielsweise strafrechtliche Sanktionen gegen die Verantwortlichen verhängt werden. Hierfür wird ein Straftatbestand definiert und die entsprechenden Strafen festgelegt.“

KLARER ZEITPLAN IM AKTIONSPLAN ZUR JUSTIZREFORM

Auch im Aktionsplan, der im Rahmen der Strategie zur Justizreform des Justizministeriums erstellt wurde, wurde dieses Problem gesondert behandelt. Es wurde darauf hingewiesen, dass in Zivilprozessen die Nichtbeachtung von Informationen und Dokumenten, die von Gerichten durch Zwischenentscheidungen angefordert wurden, durch Personen und Institutionen außerhalb des Verfahrens die Prozesse erheblich in die Länge zieht.

Im Aktionsplan wurde betont, dass die strafrechtliche Ahndung der vorsätzlichen Nichtumsetzung von gerichtlichen Zwischenentscheidungen oder der Behinderung des Prozesses die Effektivität des Justizsystems steigern werde. Im Einklang mit dem Plan ist vorgesehen, dass die strafrechtlichen Sanktionen, die bei Nichtbeantwortung schriftlicher Anfragen der Gerichte innerhalb der Frist angewendet werden, noch in diesem Jahr in Kraft treten.


Nachrichtenquelle: 12punto

Justizministerium