Reaktion der Anwaltskammer Istanbul auf Ermittlungen: Aufruf zur Achtung von Verfassung und Recht
Die Anwaltskammer Istanbul hat auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen 'Terrorpropaganda' reagiert, das aufgrund ihrer Stellungnahmen zur Tötung von Journalisten eingeleitet wurde. Die Kammer erklärte, dass die in der Stellungnahme enthaltenen Äußerungen rechtswidrig ausgelegt worden seien, und forderte verfassungsmäßige Organe sowie Justizinstitutionen dazu auf, Gesetze und die Verfassung zu achten.
Die Anwaltskammer Istanbul hat auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen 'Terrororganisation' reagiert, das aufgrund ihrer Stellungnahme zur Tötung der Journalisten Nazım Daştan und Cihan Bilgin in Syrien eingeleitet wurde.
In einer Erklärung der Kammerleitung heißt es: "In der von unserer Kammer veröffentlichten Stellungnahme sind keinerlei Aussagen enthalten, die mit 'Propaganda für eine Terrororganisation' oder 'öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen' in Verbindung gebracht werden könnten".
BASINA VE KAMUOYUNA
— İstanbul Barosu (@istbarosu) December 22, 2024
Baromuzun 21.12.2024 tarihinde yapmış olduğu bir açıklama nedeniyle, basında İstanbul Cumhuriyet Başsavcılığı tarafından soruşturma başlatıldığı yönünde haberler çıkmıştır.
Baromuz, Anayasamız ve Avukatlık Yasası'nın 76, 95 ve 97. maddeleri gereği "Hukukun… pic.twitter.com/nfkVRK0HRr
Die Erklärung der Anwaltskammer Istanbul zu diesem Thema lautet wie folgt:
"AN DIE PRESSE UND DIE ÖFFENTLICHKEIT
Aufgrund einer von unserer Kammer am 21.12.2024 veröffentlichten Stellungnahme sind in der Presse Berichte erschienen, wonach die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul ein Ermittlungsverfahren eingeleitet habe.
Unsere Kammer hat den betreffenden Text in Erfüllung ihrer Aufgabe veröffentlicht, 'die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte zu verteidigen, zu schützen und diesen Konzepten Wirksamkeit zu verleihen', wie es in unserer Verfassung sowie in den Artikeln 76, 95 und 97 des Anwaltsgesetzes festgelegt ist.
In der von unserer Kammer veröffentlichten Stellungnahme sind keinerlei Aussagen enthalten, die mit 'Propaganda für eine Terrororganisation' oder 'öffentlicher Verbreitung irreführender Informationen' in Verbindung gebracht werden könnten. Insofern ist es absolut unmöglich, eine direkte oder indirekte Verbindung zwischen den in der Presse unter Berufung auf die Generalstaatsanwaltschaft Istanbul verbreiteten Vorwürfen und unserem Stellungnahmetext herzustellen.
Darüber hinaus enthält der Text keinerlei negative Äußerungen oder Anschuldigungen gegen die Republik Türkei und ihre Institutionen.
Unsere Kammer, die stets die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit verteidigt, fordert alle verfassungsmäßigen Organe und Justizinstitutionen dazu auf, die Verfassung, die Gesetze und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, insbesondere die Verfahrensvorschriften, zu achten.
ANWALTSKAMMER ISTANBUL"
Nachrichtenquelle: 12punto
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