Scharfe Kritik der Anwaltskammer Istanbul an der Entscheidung zur Schließung der Bilgi-Universität
Die Anwaltskammer Istanbul hat gegen den Entzug der Betriebserlaubnis der Bilgi-Universität, der Studierende und Mitarbeitende in eine ungewisse Lage versetzt, protestiert und erklärt, dass diese Maßnahme dem Rechtsstaatsprinzip und der Autonomie der Universität widerspreche.
Die Beendigung der Betriebserlaubnis der Istanbul Bilgi-Universität durch eine Entscheidung des Präsidenten, kurz vor Ende des akademischen Semesters, hat zu Diskussionen geführt. Die Anwaltskammer Istanbul veröffentlichte eine schriftliche Stellungnahme, in der sie die Entscheidung verurteilte und erklärte, dass diese Praxis verfassungsmäßige Rechte sowie die wissenschaftliche Autonomie der Universität bedrohe.
In der Erklärung der Anwaltskammer wurde betont, dass die Entscheidung, die mitten in der Nacht im Amtsblatt veröffentlicht wurde und keine Begründung enthielt, „nicht mit der durch die Verfassung garantierten Autonomie der Universität, dem Recht auf Bildung und dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar“ sei.
Zudem wurde in der Erklärung unter Verweis auf ein früheres Urteil des Verfassungsgerichts unterstrichen, dass der Entzug der Betriebserlaubnis von Universitäten faktisch einer Schließung gleichkomme und solche Maßnahmen ausschließlich durch ein Gesetz erfolgen dürften.
"DIE ENTSCHEIDUNG IST EIN NEUES BEISPIEL FÜR DIE PRAXIS, DASS DIE EXEKUTIVE DIE GESETZGEBUNGSBEFUGNIS DURCH EINZELUNTERSCHRIFTEN AN SICH REISST"
Die Anwaltskammer erklärte, dass durch die entsprechenden Artikel des Hochschulgesetzes Nr. 2547 die Existenz der Universität von einseitigen Verwaltungsakten der Exekutive abhängig gemacht werde, und betonte, dass dies dem in Artikel 130 der Verfassung garantierten Grundsatz der wissenschaftlichen Autonomie widerspreche. Mit der Aussage „Diese Entscheidung ist ein neues Beispiel für die Praxis, dass die Exekutive die Gesetzgebungsbefugnis durch Einzelunterschriften an sich reißt“, wurde gegen die Maßnahme protestiert.
In der Erklärung erinnerte die Anwaltskammer daran, dass auch der Austritt aus der Istanbul-Konvention in ähnlicher Weise durch eine Entscheidung des Präsidenten und unter Umgehung des Willens des Parlaments erfolgte. Sie argumentierte, dass die verfassungsmäßigen Grenzen erneut überschritten wurden und kritische Themen, die die öffentliche Ordnung und Grundrechte betreffen, ohne demokratische Legitimation behandelt würden.
In der Bewertung des Zeitpunkts wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung das Recht auf Bildung von Tausenden Studierenden, die wissenschaftlichen Aktivitäten des akademischen Personals und die Arbeitsplatzsicherheit der Beschäftigten bedrohe. Es wurde festgehalten, dass die Angehörigen der Universität in eine Phase schwerer Ungewissheit gestürzt wurden.
Die Anwaltskammer Istanbul erklärte: „Universitäten sind kein Bereich für willkürliche Eingriffe der politischen Macht; sie stehen unter dem verfassungsrechtlichen Schutz der Demokratie, der Meinungsfreiheit und der wissenschaftlichen Produktion.“
Abschließend bekräftigte die Anwaltskammer ihren Glauben an die Rechtsstaatlichkeit, die Gewaltenteilung sowie die Autonomie der Universität und teilte der Öffentlichkeit mit, dass sie solidarisch an der Seite des akademischen und administrativen Personals, der Studierenden und aller Beschäftigten der Istanbul Bilgi-Universität stehe.
Nachrichtenquelle: 12punto
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