'Screenshot' gilt nicht mehr als Beweismittel: Hier sind die Details zu dieser Entscheidung...
Durch eine Entscheidung des 4. Strafsenats des Kassationsgerichtshofs (Yargıtay) werden digitale Nachrichten nicht mehr als alleiniges Beweismittel anerkannt; sie müssen zuverlässig und verifizierbar vorgelegt werden. Rechtsanwalt Cem Duman erläuterte die jüngste Entscheidung des Kassationsgerichtshofs und erklärte: "Damit Screenshots als Beweismittel dienen können, müssen sie durch weitere Beweise gestützt werden."
Durch eine Entscheidung des 4. Strafsenats des Kassationsgerichtshofs werden digitale Nachrichten nicht mehr als alleiniges Beweismittel anerkannt; sie müssen zuverlässig und verifizierbar vorgelegt werden.
Rechtsanwalt Cem Duman, der über die Entscheidung informierte, erklärte, dass die Einreichung von Nachrichtenprotokollen zu Straftatbeständen wie Bedrohung lediglich als Fotokopie, das Fehlen einer Bestätigung durch die Telekommunikationsbehörde (TİB) sowie das Fehlen der Originale auf dem Telefon des Opfers und eines Protokolls zur Nachrichtenfeststellung als Begründung für einen Freispruch akzeptiert wurden. Durch die Entscheidung des 4. Strafsenats des Kassationsgerichtshofs werden digitale Nachrichten nicht mehr als alleiniges Beweismittel anerkannt; sie müssen zuverlässig und verifizierbar vorgelegt werden.
"KEIN ALLEINIGES BEWEISMITTEL"
Duman äußerte sich wie folgt:
"In letzter Zeit möchten alle problemlos Screenshots, die sie mit ihrem Telefon gemacht haben, als Beweismittel bei Gericht einreichen. Die Vorlage von Screenshots wurde vorrangig als Beweismittel für den Nachweis von Erpressung, Bedrohung und Beleidigung über WhatsApp genutzt. In Anbetracht der Tatsache, dass Screenshots leicht manipuliert werden können, werden diese Beweismittel vor Gericht nicht mehr als alleiniges Beweismittel akzeptiert."
"MUSS PROTOKOLLIERT WERDEN"
"Damit diese Screenshots als Beweismittel dienen können, müssen sie durch weitere Beweise gestützt werden. In diesem Rahmen lässt sich sagen, dass Screenshots von Social-Media-Korrespondenzen in Strafverfahren nicht als Beweismittel anerkannt werden, wenn sie nicht elektronisch verifiziert oder durch ein Protokoll zur Nachrichtenfeststellung auf der Polizeiwache dokumentiert wurden."
"OFFIZIELLE VERIFIZIERUNG IST WICHTIG"
"Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Echtheit und Unverändertheit der vorgelegten Beweise nachweisbar sein muss. Daher ist es wichtig, den Kommunikationsverlauf zu speichern und zu schützen, um ihn in rechtlichen Prozessen als Beweismittel verwenden zu können. Diese Entscheidung erinnert daran, dass die Vorlage digitaler Beweise keine zuverlässige Grundlage für ein Strafverfahren bilden kann, wenn sie nicht den rechtlichen Kriterien entspricht. Es wird nun schwieriger, Aufzeichnungen wie Screenshots als alleiniges Beweismittel gelten zu lassen; die Bedeutung von Telekommunikationsaufzeichnungen und offiziellen Verifizierungen wird zunehmen."
Nachrichtenquelle: 12punto
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