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Sie nahm 'ohne Wissen ihres Ehemanns' die Pille: Grundsatzurteil des Kassationsgerichtshofs!

In Nevşehir reichte ein Ehepaar gegenseitig Scheidungsklagen ein. Die Frau behauptete, von ihrem Ehemann misshandelt worden zu sein, während der Ehemann angab, sie habe ohne sein Wissen die Pille genommen. Nun liegt dazu ein Grundsatzurteil des Kassationsgerichtshofs vor.

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Sie nahm 'ohne Wissen ihres Ehemanns' die Pille: Grundsatzurteil des Kassationsgerichtshofs!

Wie die Zeitung Hürriyet berichtet, reichte eine in Nevşehir lebende Frau die Scheidung von ihrem Ehemann ein, mit der Begründung, sie sei von ihm misshandelt worden und habe Beleidigungen sowie Drohungen erlitten. 

Der Ehemann wies die Vorwürfe zurück und reichte seinerseits eine Gegenklage ein. Er behauptete, seine Frau habe ohne sein Wissen die Pille genommen, sei ständig am Handy gewesen und habe intime Geheimnisse an Dritte weitergegeben. 

GRUNDSATZURTEIL DES KASSATIONSGERICHTSHOFS

Das Familiengericht von Nevşehir stufte beide Parteien als schuldig ein und entschied auf Scheidung aufgrund der 'tiefgreifenden Zerrüttung der ehelichen Lebensgemeinschaft'. In der Urteilsbegründung wurde festgehalten, dass der Mann aufgrund der Gewaltanwendung gegen seine Frau und die Frau aufgrund der heimlichen Einnahme der Pille als schuldig anzusehen seien.

Die Frau legte gegen das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts Berufung beim Kassationsgerichtshof ein. In ihrer Revisionsschrift erklärte sie, dass sie keine Schuld an der Zerrüttung der Ehe trage, und forderte die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils, das sie als verfahrens- und rechtswidrig bezeichnete. Der 2. Zivilsenat des Kassationsgerichtshofs prüfte den Antrag und bestätigte das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts.


Nachrichtenquelle: 12punto

Präzedenzfall Scheidungsklage Antibabypille