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Urteile gegen 4 Angeklagte im Fall des im Schulbus vergessenen Alperen Sakin bestätigt

Die 12. Strafkammer des Kassationsgerichts (Yargıtay) hat die Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 6 Monaten sowie 7 Jahren und 6 Monaten gegen vier Angeklagte im Fall des dreijährigen Alperen Sakin bestätigt, der 2017 im Bezirk Çiğli in İzmir in einem Schulbus vergessen wurde und daraufhin verstarb. Die gegen den Schulleiter verhängte Haftstrafe von 3 Jahren und 20 Tagen wurde hingegen mit der Begründung aufgehoben, dass das Strafmaß zu niedrig angesetzt sei.

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Urteile gegen 4 Angeklagte im Fall des im Schulbus vergessenen Alperen Sakin bestätigt

Die 12. Strafkammer des Kassationsgerichts prüfte die Berufungseinwände der Parteien gegen das Urteil der Vorinstanz. Das Gremium wies die Einsprüche gegen die siebenjährige und sechsmonatige Haftstrafe für die Kindergartenbesitzerin und Betreiberin Yurdagül İşgören einstimmig zurück, da das Urteil keine Rechtsfehler aufweise und rechtmäßig sei.

Die Kammer prüfte die Berufungseinwände der Parteien gegen das Urteil der Vorinstanz. Das Gremium wies die Einsprüche gegen die siebenjährige und sechsmonatige Haftstrafe für die Kindergartenbesitzerin und Betreiberin Yurdagül İşgören einstimmig zurück, da das Urteil keine Rechtsfehler aufweise und rechtmäßig sei.

Das Gremium entschied zudem mit Stimmenmehrheit, die Berufungen gegen die Haftstrafen von 6 Jahren und 8 Monaten für den Busfahrer Taner İşgören, 5 Jahren für die Betreuerin Dilara Kamberler und 2 Jahren und 6 Monaten für die Lehrerin Arzu Gülmez zurückzuweisen und die Urteile zu bestätigen.

Hinsichtlich der vom Berufungsgericht gegen den Kindergartenleiter Bekir Gül wegen „fahrlässiger Tötung“ verhängten Haftstrafe von 3 Jahren und 20 Tagen hob die Kammer das Urteil auf. Zur Begründung wurde angeführt, dass er im Kindergarten weder Kontroll- noch Arbeitsdisziplinmechanismen etabliert habe und die Beschäftigung einer Person geduldet habe, die nicht die erforderlichen Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Betreuungspersonal erfüllte, was letztlich zum Tod des Kindes führte. Daher hätte er wegen „bewusster Fahrlässigkeit“ angeklagt werden müssen und das Strafmaß sei zu niedrig bemessen worden.

VERSTARB INFOLGE VON FAHRLÄSSIGKEIT

Ein Richter der Kammer legte ein Sondervotum gegen die Entscheidung bezüglich İşgören, Kamberler und Gülmez ein.

Der Richter wies in seiner Begründung auf die Kette von Versäumnissen in diesem Fall hin und erklärte: „Ein kleines Kind, das sich nicht selbst schützen kann und auf Pflege und Aufsicht angewiesen ist, ist infolge der individuellen Fahrlässigkeit der für diese Aufgabe verantwortlichen Personen verstorben. Dass Betreiber von Einrichtungen, die sich um kleine Kinder kümmern, nicht mit diesem Bewusstsein handeln und Fahrlässigkeit zeigen, kann weder als akzeptabel noch als schicksalhaft angesehen werden. Die Fahrlässigkeit derjenigen, die eine maximale Sorgfalts- und Aufsichtspflicht haben, muss auf das Schärfste bestraft werden und sollte in solchen Fällen eine abschreckende Wirkung haben.“

WAS WAR PASSIERT?

Der dreijährige Alperen Sakin war am 15. August 2017 im Bezirk Çiğli in İzmir verstorben, nachdem er morgens von zu Hause abgeholt worden war, um in den Kindergarten zu fahren, jedoch im Schulbus vergessen und dort bewusstlos aufgefunden wurde.

Nach Abschluss des rechtlichen Verfahrens zu diesem Vorfall wurden neben dem Busfahrer, der Kindergartenbesitzerin, der Betreuerin, den Lehrern und dem Schulleiter auch der Leiter des Bezirksbildungsamtes sowie zwei Abteilungsleiter zu verschiedenen Haftstrafen verurteilt.

Das 5. Verwaltungsgericht İzmir verurteilte die Gegenseite in einem von der Familie angestrengten Prozess auf Zahlung von 662.491 Lira an materiellem und immellem Schadensersatz, wobei die Familie jedoch zu 50 Prozent als mitverantwortlich eingestuft wurde, da sie die Aufnahme des Kindes in den Kindergarten ohne offizielle Registrierung im Alter von 33 Monaten geduldet habe.



Nachrichtenquelle: AA

12. Strafkammer des Kassationsgerichts 5. Verwaltungsgericht İzmir