Ich kann sagen, dass die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit von Zeit zu Zeit beeinträchtigt wurden.
Betrachtet man die jüngste Vergangenheit, so gibt es zahlreiche Entscheidungen des Hohen Wahlrats (YSK), die das demokratische Leben tiefgreifend beeinflusst und gleichzeitig zu sehr heftigen politischen Konflikten geführt haben.
Die Anerkennung von Stimmzetteln ohne Stempel trotz einer klaren gesetzlichen Bestimmung, die Tatsache, dass bei den Kommunalwahlen 2019 Stimmen im selben Umschlag teilweise als ungültig und teilweise als gültig gewertet wurden, sowie die Annahme von Einsprüchen der Regierungspartei bei gleichzeitiger Ablehnung identischer Einsprüche der Oppositionsparteien sind die typischsten Beispiele hierfür.
Ebenso ist die Tatsache, dass der Hohe Wahlrat – anstatt die Frage, ob der Präsident zum dritten Mal kandidieren darf, durch eine gerichtliche Entscheidung klären zu lassen – wie ein oberstes Gericht selbst darüber entschied und dem Präsidenten den Weg für eine dritte Amtszeit ebnete, ein in juristischen Kreisen viel diskutiertes Thema.
Allerdings wird dem Hohen Wahlrat in einem Punkt, der in der Öffentlichkeit falsch verstanden wird, Unrecht getan.
Im Zusammenhang mit der Praxis der Einsetzung von Treuhändern (Kayyum) wird gefragt, warum der Hohe Wahlrat die Kandidatur einer Person genehmigt hat, von der er wusste, dass sie nicht Bürgermeister werden könne.
In Artikel 9 des Gesetzes Nr. 2972 über die Wahl von Kommunalverwaltungen, Stadtteilvorstehern (Muhtarlar) und Ältestenräten ist festgelegt, dass jeder türkische Staatsbürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zum Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Mitglied des Gemeinderats gewählt werden kann, sofern er nicht die in Artikel 11 des Gesetzes Nr. 2839 über die Parlamentswahlen genannten Ausschlusskriterien erfüllt.
Artikel 11 des Gesetzes Nr. 2839 über die Parlamentswahlen sieht vor, dass nicht diejenigen, gegen die wegen der im Artikel genannten Straftaten ermittelt wird, sondern diejenigen, die rechtskräftig verurteilt wurden, nicht zum Abgeordneten und – aufgrund des Verweises im Gesetz Nr. 2972 – auch nicht zum Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Gemeinderatsmitglied gewählt werden können.
Mit anderen Worten: Der Hohe Wahlrat, der die Wählbarkeit prüft, untersucht nicht, ob gegen einen Kandidaten ein Ermittlungs- oder Strafverfahren läuft, sondern prüft anhand des Führungszeugnisses und des Strafregisters, ob eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt, um über die Zulassung der Kandidatur zu entscheiden.
In diesem Fall gehört es nicht zu den Aufgaben des Hohen Wahlrats, Kandidaten auf laufende Ermittlungsverfahren zu untersuchen oder entgegen der klaren gesetzlichen Regelung über deren Wählbarkeit zu entscheiden, anstatt sich auf rechtskräftige Verurteilungen zu konzentrieren.
Aus diesem Grund trifft den Hohen Wahlrat keine Schuld an der Praxis der Regierung, Treuhänder einzusetzen, oder daran, dass entgegen verfassungsrechtlicher und gesetzlicher Bestimmungen anstelle der abgesetzten Bürgermeister – unter Missachtung des Volkswillens – kein vom Gemeinderat aus seiner Mitte gewählter stellvertretender Bürgermeister, sondern ein Verwaltungsbeamter als Treuhänder eingesetzt wird.
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