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Was ist das 8. Justizpaket? Was ist es nicht?

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Carl Gustav Jung sagte einmal: „Der Mensch ist das, was er tut, nicht das, was er zu tun verspricht.“ Bei jedem neuen Justizreformpaket der Regierung kommt mir dieser Satz von Jung in den Sinn. Denn bereits sieben Mal wurden Justizreformpakete geschnürt und Hoffnungen auf eine bessere Justiz geweckt, doch trotz dieser Reformen konnte der Zugang zu juristischen Dienstleistungen kein einziges Mal verbessert werden. Um nur einige Beispiele zu nennen:

Sind die Frauenmorde in der Türkei zurückgegangen? Nein.

Sind rechtswidrige Ingewahrsamnahmen und Inhaftierungen verschwunden? Nein.

Werden die Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern gelöst? Nein.

Werden Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist abgeschlossen? Nein.

Wir müssen also anerkennen, dass keine der bisherigen Justizreformen eine Lösung für den Zugang zur Justiz gebracht hat. Auch das 8. Justizpaket wird keine Lösung bringen. Mit anderen Worten: Wir sind ein Land, dem es gelingt, die Justiz nach jeder Reform weiter zu verschlechtern.

Warum ist das so?

Wie ich seit Jahren nach jedem Reformversprechen sage: SOLANGE DIE UNABHÄNGIGKEIT DER JUSTIZ NICHT GEWÄHRLEISTET IST, SIND ALLE REGELUNGEN DAZU VERDAMMT, NUR AUF DEM PAPIER ZU BLEIBEN, UND AUS KEINER REGELUNG IN DIESEM RAHMEN KANN EINE REFORM ENTSTEHEN. Anders ausgedrückt: Das eigentliche Problem der Justiz ist nicht die Gesetzgebung, sondern die Anwendung und die Anwender. Die dringlichste Maßnahme für all dies wäre jedoch eine Änderung der Struktur des Rates der Richter und Staatsanwälte (HSK). Derzeit ist der HSK so strukturiert, dass seine Mitglieder vollständig von der politischen Macht bestimmt werden. Er ist politisiert. Dies führt dazu, dass Richter, die Entscheidungen treffen, die der politischen Führung nicht gefallen, ins Exil geschickt werden. Richter und Staatsanwälte ohne geografische Absicherung entscheiden unter der Drohung der Versetzung. Trotz aller Reformen sind diese Richter und Staatsanwälte, die unter diesem Druck stehen, selbst dem Anschein nach nicht unabhängig und somit anfällig für den Einfluss der politischen Macht. Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Hauptproblem ist nicht die Gesetzgebung, sondern die Mentalität. Solange die Mentalität „Die Justiz soll mir gehören, es sollen Entscheidungen getroffen werden, die mir gefallen“ vorherrscht, kann es keine Justizreform geben. Regelungen dieser Art sind lediglich Pflaster.

Aus diesem Grund schreibe ich mit Bedauern, dass keines dieser Justizreformpakete unserem Land Gerechtigkeit bringen wird.

Ich wiederhole Jungs Worte:

„Der Mensch ist das, was er tut, nicht das, was er zu tun verspricht.“